Einbürgerung zu Unrecht verweigert
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einer Französin die erleichterte Einbürgerung allein mit der Begründung verweigert, dass sie als Prostituierte arbeite. Damit führe sie nicht eine Ehe nach herkömmlicher Sitte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil F-5326/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare