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Liebe Leserinnen und Leser

«Building Information Modeling» (BIM) ist, sehr vereinfacht gesagt, eine Art Flugsimulator für Bauwerke. Die wohl augenscheinlichste Manifestation von BIM-Modellen sind am Computerbildschirm erzeugte dreidimensionale Abbildungen des gesamten Bauwerks, die frei bewegt, gedreht und skaliert werden können. Martin Beyeler untersucht in welchen Bereichen voraussichtlich welchen BIM-spezifischen Rechtsfragen erhebliche Bedeutung zukommen wird.
 
Rolf H. Weber zeigt die Chancen und Risiken von Big Data für die Versicherungsunternehmen auf. Zum Beispiel können in Zukunft durch den Einsatz grosser Datenbestände, neuer Technologien und entwickelter Analysemethoden verbesserte Anspruchszyklen erstellt und dadurch besser auf die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer eingegangen werden. Die Risiken sieht der Autor in der zukünftigen Gewährleistung der Privatheit bzw. des Datenschutzes.
 
Elektronische Fussfesseln als Massnahme gegen häusliche Gewalt? Ludivine Ferreira Broquet analysiert kritisch die gegenwärtigen und zukünftigen Möglichkeiten für den Einsatz von Electronic Monitoring bei häuslicher Gewalt. Sie ist von der Anwendung der elektronischen Fussfesseln als Überwachungswerkzeug bei häuslicher Gewalt überzeugt.
 
Wie die Ausführungen zum geltenden kantonalen bzw. interkantonalen Recht belegen, ist die Rechtslage im Bereich der privaten Sicherheitstätigkeit derart verworren, dass weder für die rechtsanwendenden Behörden noch die Rechtsunterworfenen unbestritten klar ist, auf welche Rechtsgrundlage gestützt private Sicherheitsdienstunternehmen in welchem Rechtsraum zur Ausübung welcher Sicherheitsmassnahmen berechtigt sind. Die Motion Seiler Graf Priska 16.3723 vom 28. September 2016 verlangt aktuell vom Bundesrat, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Jürg Marcel Tiefenthal pflichtet der Motion bei, die verlangt, dass die Schweiz eine Rechtsvereinheitlichung mit entsprechend hohen Standards in Form eines neuen Bundesgesetzes für die Regulierung der privaten Sicherheitstätigkeiten braucht.
 
Benjamin Weibel und Thomas Iseli beschäftigen sich mit der bisher ungeklärten Frage, ob ein Dritter – an welchen die Vermögensverwaltung einer schweizerischen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) delegiert wurde – über eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach KAG verfügen muss und somit der Aufsicht der FINMA untersteht. Die Autoren bejahen dies aufgrund einer systematischen und teleologischen Auslegung des Gesetzes.
 
Schliesslich gibt uns Michael Kunz im ersten Teil seines Podcasts «Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen» einen Überblick über die Schweizer Sicht bezüglich des Risikomanagements der Schweizer Banken für ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft (mehr zum Finanzmarktgeschäft finden sie hier: Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht).

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Wissenschaftliche Beiträge
Martin Beyeler
Martin Beyeler
Abstract

Building Information Modeling (BIM) ist eine neue Methode zur Erfassung, Darstellung und Überprüfung von Bauwerken in der Form von digitalen Modellen. BIM kann Planung, Ausführung, Betrieb und Unterhalt von Gebäuden unterstützen und ist dabei viel mehr als ein dreidimensionales Abbild des Bauwerks: Das mit BIM erarbeitete Modell besteht aus zahlreichen Einzelkomponenten, die mit planungs- und baurelevanten Informationen angereichert sind. BIM bringt Fragen zum Vertrags-, Zivilprozess-, Vergabe- und Baurecht mit sich. Der vorliegende Beitrag spricht diese Fragen an und gibt in der Form von Thesen erste Hinweise auf mögliche Lösungswege.

Beiträge
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Abstract

Big Data hat einen grossen Einfluss auf Geschäftsaktivitäten und Märkte. Die Versicherungen sind eine besonders daten-intensive Branche; sie können deshalb in hohem Masse von den Vorteilen neuer Technologien profitieren. Die Herausforderungen dürfen aber nicht unterschätzt werden, vor allem mit Bezug auf die Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit. Aus diesem Grunde müssen auf die Zukunft ausgerichtete Konzepte für die Gewährleistung der Privatheit entwickelt werden.

Ludivine Ferreira Broquet
Ludivine Ferreira Broquet
Abstract

Trotz kantonaler Präventionsprogramme zeigt die Statistik, dass häusliche Gewalt nicht ab-, sondern im Gegenteil, zunimmt. Fachleute sind sich einig, dass es sich angesichts der finanziellen und sozialen Folgen um eine Frage der öffentlichen Gesundheit handelt. Verschiedene Lösungen zwischen Prävention und Repression wurden im Kampf gegen häusliche Gewalt vorgeschlagen. Die Verwendung elektronischer Fussfesseln stellt eine Perspektive dar. Aber handelt es sich hierbei wirklich um eine angemessene Massnahme gegen häusliche Gewalt? Die Autorin stellt aktuelle und zukünftige Möglichkeiten für den Einsatz von Electronic Monitoring vor und analysiert diese kritisch. (BaK)

Jürg Marcel Tiefenthal
Jürg Marcel Tiefenthal
Abstract

In den vergangenen 20 Jahren hat der Staat zunehmend polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen delegiert. Den Kantonen ist es jedoch nicht gelungen, über den Konkordatsweg schweizweit einheitliche Zulassungsbedingungen für diese Branche zu schaffen. Zudem wurden die Auswirkungen der binnenmarktrechtlichen Rahmenbedingungen falsch eingeschätzt. Die Motion Seiler Graf Priska 16.3723 vom 28. September 2016 verlangt aktuell vom Bundesrat, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Aspekte der Thematik und zeigt entsprechende Schlussfolgerungen auf.

Benjamin Weibel
Thomas Iseli
Abstract

Der Komplementär einer schweizerischen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) kann die Vermögensverwaltung der KmGK an einen Dritten delegieren. Bisher ungeklärt ist die Frage, ob dieser Dritte über eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach KAG verfügen muss und der Aufsicht der FINMA untersteht. Die Autoren bejahen die grundsätzliche Unterstellungspflicht des delegierten Vermögensverwalters einer Schweizer KmGK.

Podcasts
Michael Kunz
Michael Kunz
Abstract

Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sind für den Schweizer Finanzplatz trotz grösseren Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren weiterhin von grosser Bedeutung. International nimmt die Schweiz im Off-shore Private Banking weiterhin eine führende Marktposition ein. Die Rahmenbedingungen haben sich aber in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert, mit bekannten Konsequenzen. Im Zentrum des Podcasts steht angesichts der unübersichtlichen und multipolaren Bedrohungslage das Risikomanagement der Banken für ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft aus der Schweiz heraus.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat einer 21-jährigen Frau mit Trisomie 21 ein zweites Ausbildungsjahr einer Anlehre ohne ausreichende gesetzliche Grundlage verweigert. Ein entsprechendes Rundschreiben der IV ist somit gesetzeswidrig. (Urteil 9C_837/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Da er Häftlinge, die im Juli 2013 aus der Waadtländer Strafanstalt Etablissements de la Plaine de l'Orbe (EPO) ausgebrochen waren, einige Tage beherbergt hatte, muss ein ehemaliger Zellengenosse der Häftlinge mit einer härteren Strafe rechnen. Das Bundesgericht akzeptierte den Rekurs der Freiburger Staatsanwaltschaft. (Urteil 6B_84/2016) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Weil ein Waadtländer Taxichauffeur die zulässigen Arbeitsstunden deutlich überschritt und die Ruhezeiten nicht einhielt, muss er den Führerschein für ein Jahr abgeben und eine Busse von CHF 1000 zahlen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_252/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Der heute 26-jährige Mann, der 2008 als Minderjähriger im Aargau eine Prostituierte vergewaltigte und ermordete, bleibt weiterhin in fürsorgerischer Unterbringung. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen gegen die Verlängerung abgewiesen. (Urteil 5A_617/2016)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einer Französin die erleichterte Einbürgerung allein mit der Begründung verweigert, dass sie als Prostituierte arbeite. Damit führe sie nicht eine Ehe nach herkömmlicher Sitte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil F-5326/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat am 9. Dezember 2016 drei Beschwerden gegen Fernsehsendungen abgewiesen. In einem Fall stellte die UBI aber dennoch einzelne Mängel und die punktuelle Nichtbeachtung von journalistischen Sorgfaltspflichten fest.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA revidiert ihr Rundschreiben zum Outsourcing und unterzieht es einer Anhörung. Das Rundschreiben regelt den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken und neu von Versicherungen. An systemrelevante Banken werden für die Auslagerung kritischer Dienstleistungen zudem erhöhte Anforderungen gestellt.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Dieses wurde an die Bestimmungen der neuen Geldwäschereiverordnung angepasst. Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erforderte redaktionelle Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2011/1 «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Das teilrevidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober 2016 bis und mit 16. November 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.