Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Building Information Modeling (BIM) ist eine neue Methode zur Erfassung, Darstellung und Überprüfung von Bauwerken in der Form von digitalen Modellen. BIM kann Planung, Ausführung, Betrieb und Unterhalt von Gebäuden unterstützen und ist dabei viel mehr als ein dreidimensionales Abbild des Bauwerks: Das mit BIM erarbeitete Modell besteht aus zahlreichen Einzelkomponenten, die mit planungs- und baurelevanten Informationen angereichert sind. BIM bringt Fragen zum Vertrags-, Zivilprozess-, Vergabe- und Baurecht mit sich. Der vorliegende Beitrag spricht diese Fragen an und gibt in der Form von Thesen erste Hinweise auf mögliche Lösungswege.
Abstract
Big Data hat einen grossen Einfluss auf Geschäftsaktivitäten und Märkte. Die Versicherungen sind eine besonders daten-intensive Branche; sie können deshalb in hohem Masse von den Vorteilen neuer Technologien profitieren. Die Herausforderungen dürfen aber nicht unterschätzt werden, vor allem mit Bezug auf die Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit. Aus diesem Grunde müssen auf die Zukunft ausgerichtete Konzepte für die Gewährleistung der Privatheit entwickelt werden.
Abstract
Trotz kantonaler Präventionsprogramme zeigt die Statistik, dass häusliche Gewalt nicht ab-, sondern im Gegenteil, zunimmt. Fachleute sind sich einig, dass es sich angesichts der finanziellen und sozialen Folgen um eine Frage der öffentlichen Gesundheit handelt. Verschiedene Lösungen zwischen Prävention und Repression wurden im Kampf gegen häusliche Gewalt vorgeschlagen. Die Verwendung elektronischer Fussfesseln stellt eine Perspektive dar. Aber handelt es sich hierbei wirklich um eine angemessene Massnahme gegen häusliche Gewalt? Die Autorin stellt aktuelle und zukünftige Möglichkeiten für den Einsatz von Electronic Monitoring vor und analysiert diese kritisch. (BaK)
Abstract
In den vergangenen 20 Jahren hat der Staat zunehmend polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen delegiert. Den Kantonen ist es jedoch nicht gelungen, über den Konkordatsweg schweizweit einheitliche Zulassungsbedingungen für diese Branche zu schaffen. Zudem wurden die Auswirkungen der binnenmarktrechtlichen Rahmenbedingungen falsch eingeschätzt. Die Motion Seiler Graf Priska 16.3723 vom 28. September 2016 verlangt aktuell vom Bundesrat, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Aspekte der Thematik und zeigt entsprechende Schlussfolgerungen auf.
Abstract
Der Komplementär einer schweizerischen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) kann die Vermögensverwaltung der KmGK an einen Dritten delegieren. Bisher ungeklärt ist die Frage, ob dieser Dritte über eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach KAG verfügen muss und der Aufsicht der FINMA untersteht. Die Autoren bejahen die grundsätzliche Unterstellungspflicht des delegierten Vermögensverwalters einer Schweizer KmGK.
Abstract
Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sind für den Schweizer Finanzplatz trotz grösseren Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren weiterhin von grosser Bedeutung. International nimmt die Schweiz im Off-shore Private Banking weiterhin eine führende Marktposition ein. Die Rahmenbedingungen haben sich aber in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert, mit bekannten Konsequenzen. Im Zentrum des Podcasts steht angesichts der unübersichtlichen und multipolaren Bedrohungslage das Risikomanagement der Banken für ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft aus der Schweiz heraus.
Abstract
BGer – Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat einer 21-jährigen Frau mit Trisomie 21 ein zweites Ausbildungsjahr einer Anlehre ohne ausreichende gesetzliche Grundlage verweigert. Ein entsprechendes Rundschreiben der IV ist somit gesetzeswidrig. (Urteil 9C_837/2015)
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BGer – Da er Häftlinge, die im Juli 2013 aus der Waadtländer Strafanstalt Etablissements de la Plaine de l'Orbe (EPO) ausgebrochen waren, einige Tage beherbergt hatte, muss ein ehemaliger Zellengenosse der Häftlinge mit einer härteren Strafe rechnen. Das Bundesgericht akzeptierte den Rekurs der Freiburger Staatsanwaltschaft. (Urteil 6B_84/2016) (sts)
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BGer – Weil ein Waadtländer Taxichauffeur die zulässigen Arbeitsstunden deutlich überschritt und die Ruhezeiten nicht einhielt, muss er den Führerschein für ein Jahr abgeben und eine Busse von CHF 1000 zahlen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_252/2016)
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BGer – Der heute 26-jährige Mann, der 2008 als Minderjähriger im Aargau eine Prostituierte vergewaltigte und ermordete, bleibt weiterhin in fürsorgerischer Unterbringung. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen gegen die Verlängerung abgewiesen. (Urteil 5A_617/2016)
Abstract
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einer Französin die erleichterte Einbürgerung allein mit der Begründung verweigert, dass sie als Prostituierte arbeite. Damit führe sie nicht eine Ehe nach herkömmlicher Sitte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil F-5326/2014)
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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat am 9. Dezember 2016 drei Beschwerden gegen Fernsehsendungen abgewiesen. In einem Fall stellte die UBI aber dennoch einzelne Mängel und die punktuelle Nichtbeachtung von journalistischen Sorgfaltspflichten fest.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA revidiert ihr Rundschreiben zum Outsourcing und unterzieht es einer Anhörung. Das Rundschreiben regelt den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken und neu von Versicherungen. An systemrelevante Banken werden für die Auslagerung kritischer Dienstleistungen zudem erhöhte Anforderungen gestellt.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Dieses wurde an die Bestimmungen der neuen Geldwäschereiverordnung angepasst. Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erforderte redaktionelle Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2011/1 «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Das teilrevidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober 2016 bis und mit 16. November 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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