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Befugte Weitergabe von Insiderinformationen

Damian K. Graf
Damian K. Graf
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

Strafrecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Aktienrecht

Zitiervorschlag: Damian K. Graf, Befugte Weitergabe von Insiderinformationen, in: Jusletter 886

Art. 154 Abs. 1 lit. b FinfraG stellt die Weitergabe von Insiderinformationen unter Strafe. In diversen praxisrelevanten Konstellationen ist eine Mitteilung von Insiderwissen jedoch nützlich oder gar unabdingbar, etwa um eine Tätigkeit überhaupt erst ordnungsgemäss ausüben zu können. Der Gesetzgeber hat es derweil auf Tatbestandsstufe versäumt, bloss die «unbefugte» oder «unrechtmässige» Offenbarung unter Strafe zu stellen; prima vista scheint eine jede Weitergabe strafbar. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, ob und bejahendenfalls unter welchen Umständen eine Informationsweitergabe strafrechtlich nicht sanktioniert ist.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Zum Weitergabeverbot im Allgemeinen
    • 1. Täterkreis
    • 2. Tathandlung
    • 3. Adressatenkreis
    • 4. Erfolg
    • 5. Subjektiver Tatbestand
  • III. Rechtliche Anknüpfungspunkte der Sanktionslosigkeit
    • 1. Teleologische Reduktion
    • 2. Rechtfertigungsebene
      • a. Einwilligung
      • b. Gesetzlich erlaubte Handlung (Art. 14 StGB)
        • i. Im Grundsatz
        • ii. Zu Art. 128 FinfraV im Besonderen
      • c. Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • IV. Fallbeispiele befugter Informationsweitergabe
    • 1. Mitteilung zur Aufhebung der Vertraulichkeit und ad hoc-Publizität
    • 2. Betriebs- und gesellschaftsinterne Informationsweitergabe
    • 3. Betriebsexterne Informationsweitergabe
  • V. Hinweis für die Praxis
  • VI. Erkenntnisse
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