Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Um den Dialog im Bereich des Zugangs zu amtlichen Dokumenten zu erleichtern, führte das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) eine Mediationsphase ein, welche der Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten unterstellt wurde. Es werden verschiedene Methoden der einvernehmlichen Regelung zur Streitbeilegung analysiert. Der Beitrag vergleicht das System des BGÖ mit dem administrativen Mediationsverfahren – vorgesehen in Artikel 33b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) – und identifiziert die besonderen Merkmale der Mediation nach dem BGÖ. Er kommt zum Schluss, dass es sich bei dieser um eine Mischform handelt. (sts)
Abstract
Basels Gerichte stehen vor einem Dilemma – sie scheinen es jedoch noch zu ignorieren. Die Ernennung der Richter sowohl des Strafgerichts als auch des Appellationsgerichts sind nämlich alles andere als transparent. Damit verstossen sie unter anderem auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Als Konsequenz sind daher sämtliche Gerichtsentscheide in Basel-Stadt seit dem 1. Juli 2016 anfechtbar. Wie es genau dazu kam, wird im Beitrag geschildert.
Abstract
Gegenwärtig geschehen die wichtigsten Anpassungen der Arbeitsdauer aufgrund der Mutterschaft. Aus geschlechtsbezogener Perspektive dient dieser Schutz dazu, der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer die Konzentration auf die Erziehung, ihre Eigenschaften als Eltern und der richtigen Balance zwischen Arbeit und Familienleben zu ermöglichen. Obwohl noch viel in diesem Bereich zu tun bleibt, können diverse Wege verfolgt werden, um die Situation der Arbeitnehmer mit Familienpflichten, insbesondere im Hinblick auf flexible und individuelle Arbeitspläne, zu verbessern. (sts)
Abstract
Der Referent analysiert im Podcast, welche Arbeitszeitbestimmungen im Home-Office gelten, wie der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden kann und wie insbesondere mit dem Problem der ständigen Erreichbarkeit umzugehen ist. Mit der Verbreitung von elektronischen Kommunikationsmitteln besteht nämlich das Risiko, dass sich der Unterschied zwischen Freizeit und Arbeitszeit immer stärker vermischt, mit daraus folgenden juristischen Problemen. Nach dieser Analyse macht anschliessend der Referent auch Vorschläge de lege ferenda.
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Der Referent prüft drei Formen der atypischen oder flexiblen Arbeitszeitmodelle: Wie finden das Schweizer Arbeitsrecht und der dort vorgesehene Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf diese Formen der flexiblen Arbeitszeitmodelle Anwendung? Bassem Zein stellt das öffentlich und das private Arbeitsrecht vor.
Abstract
Stress am Arbeitsplatz kann krank machen – dies ist durch viele arbeitswissenschaftliche Untersuchungen erhärtet. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebende für die finanziellen Folgen krankmachender Arbeitsbedingungen haften, und zwar nicht nur gegenüber ihren erkrankten Arbeitnehmenden, sondern auch gegenüber den Sozialversicherungen. Das Referat beleuchtet die Risiken und allfälligen Chancen solcher Stresshaftungsklagen und zeigt, dass eine fehlende Arbeitszeiterfassung in diesem Kontext als Verletzung der Sorgfaltspflicht relevant werden kann.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat sich am 29. März 2017 zum ersten Mal mit einem Fall im Zusammenhang mit dem Landesverweis gemäss Strafgesetzbuch befasst. Es hat entschieden, dass es zulässig war, einen Algerier nach dem erstinstanzlichen Urteil in Sicherheitshaft zu behalten, obwohl er zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. (Urteil 1B_61/2017)
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BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Informationen zu den Finanzverhältnissen des österreichisch-kanadischen Milliardärs Frank Stronach an Österreich weiterleiten. (Urteil 2C_275/2017)
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BGer – Ein Handorgelspieler aus der Stadt Zürich muss CHF 200 zahlen, weil die Polizei ihn zweimal dabei erwischte, wie er ausserhalb der Seeuferzone sein Instrument ertönen liess. Die eingespielten CHF 21.50 bleiben beschlagnahmt, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 6B_866/2016)
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BGer – Der Kanton Schwyz hat auf Anordnung des Bundesgerichts eine fürsorgerische Unterbringung per sofort aufheben und den Patienten entlassen müssen. Grund dafür ist, dass das Verwaltungsgericht den Gesundheitszustand des Patienten nicht genügend abgeklärt hat. (Urteil 5A_83/2017)
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BStGer – Die Verwechslung des Militärflugplatzes Alpnach (OW) mit dem Flugplatz Buochs (NW) hat für einen Piper-Piloten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Er muss jedoch die Verfahrenskosten von CHF 1’500 tragen und seine Anwaltskosten von rund CHF 8’000 selbst bezahlen.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2017 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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