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Liebe Leserinnen und Leser

Bei global oder grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten gehören interne Untersuchungen inzwischen zum Standard der Aufsicht sowie der unternehmensinternen Compliance. Daniel Csoport und Silvan Gehrig setzen sich näher mit diesem Instrument und dem vor diesem Hintergrund diskutierten Anwaltsgeheimnis auseinander. Die Autoren kommen nach Analyse von Lehre und Rechtsprechung zum Ergebnis, dass die Beratung von Klienten einschliesslich der Abklärung des relevanten Sachverhalts mittels Internal Investigations – auch in Geldwäschereiverfahren – weiterhin geschützt wird. Mit dem nicht zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 1B_85/2016 vom 20. September 2016 entschied das Bundesgericht lediglich, dass  eine Bank mit der Auslagerung ihrer Bankencompliance-Aufgaben an einen externen Anwalt die GwG-Dokumentationspflicht nicht unterlaufen kann. Die Autoren empfehlen – um die Berufung auf das Anwaltsgeheimnis zu erleichtern –, geschützte Unterlagen grundsätzlich von nicht geschützten (z.B. Grundlagenmaterial) getrennt aufzubewahren.
 
Wann verliert eine liquidierte Aktiengesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit? Wer oder was Trägerin oder Träger von Rechten und Pflichten sein kann, wird durch die Rechtsordnung bestimmt. Ohne Rechtsordnung gibt es mithin keine Rechtspersönlichkeit. Philipp Haberbeck hält nach seiner Analyse der h.L. zustimmend fest, dass die Aktiengesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit nur dann verliert, wenn ihre Liquidation effektiv vollständig durchgeführt wurde.
 
Andreas Furrer und Peter Henschel untersuchen die weltweit wachsenden Exportkontrollpflichten und deren Auswirkungen auf die schweizerische Exportwirtschaft. Sie zeigen auf, dass sich Unternehmen im globalen Welthandel einer zunehmenden Regulierung im Bereich Handelskontrollen gegenübersehen. In den nächsten Jahren werden daher nicht nur die produzierende Industrie und der Handel, sondern alle Logistikleistungen erbringenden Unternehmen ihr betriebliches Portfolio auf die Frage hin überprüfen müssen, ob und in welchem Umfang sie ihre interne betriebliche Organisation auf diese neuen Herausforderungen anpassen müssen.
 
Das thurgauische Baubewilligungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Baugesuchs durch den Bauwilligen. Nach einer ersten Prüfung durch die Baubehörde der Gemeinde erfolgt die Auflage des Gesuchs während 20 Tagen. In dieser Zeit können Betroffene eine Einsprache an die Gemeinde einreichen. Im Kreisschreiben des kantonalen Baudepartements werden die Baubehörden der Gemeinden allerdings angewiesen, im Einspracheverfahren keinen Schriftenwechsel durchzuführen. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Gemeinde dem Einsprecher die Stellungnahme des Bauwilligen erst zusammen mit dem Einspracheentscheid zustellt. Albert Scheller sieht in dieser Anweisung des Baudepartementes eine Anleitung zu einer Gehörsverletzung durch die Gemeinde.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Daniel Csoport
Daniel Csoport
Silvan Gehrig
Silvan Gehrig
Abstract

In Strafverfahren stellt sich regelmässig die Frage, welche Informationen dem Anwaltsgeheimnis unterstellt und somit dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen sind. Dies akzentuiert sich bei beaufsichtigten Finanzinstituten. Der Beitrag thematisiert die internen Untersuchungen, die grosse praktische Relevanz erlangt haben, sowie die diesbezügliche Geltung des Anwaltsgeheimnisses im Rechtsstaat. Gestützt darauf wird anhand von Anwendungsfällen aus der Praxis aufgezeigt, ob und unter welchen Voraussetzungen Unterlagen aus internen Untersuchungen im Finanzmarktbereich durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind bzw. sein sollten.

Philipp Haberbeck
Abstract

Es ist umstritten, ob die Löschung einer Aktiengesellschaft im Handelsregister konstitutive oder deklarative Wirkung hat. Nach Prüfung dieser Frage kommt der Autor zum Ergebnis, dass die Löschung einer Aktiengesellschaft im Handelsregister in dem Sinne ausschliesslich deklaratorische Wirkung hat, dass die Aktiengesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit nur dann verliert, wenn ihre Liquidation effektiv vollständig durchgeführt wurde, bzw. dass die nicht vollständig liquidierte Aktiengesellschaft, die noch über Aktiven verfügt, ihre Rechtspersönlichkeit trotz Löschung im Handelsregister behält.

Andreas Furrer
Andreas Furrer
Peter Henschel
Abstract

Die weltweit wachsenden Exportkontrollpflichten stellen die schweizerische Exportwirtschaft vor grosse Herausforderungen. Sie müssen nicht nur das schweizerische Recht einhalten, sondern auch ausländische Kontrollregime mit extraterritorialem Geltungsanspruch beachten. Die Autoren zeigen auf, dass diesen Verpflichtungen nicht nur die Exporteure unterliegen, sondern auch die Dienstleister rund um die Finanzierung und den Transport der Güter.

Albert Scheller
Abstract

Im Kanton Thurgau sind die Gemeindebehörden für die Erledigung von Baueinsprachen zuständig. Als Hilfestellung zuhanden der Gemeindebehörden hat das kantonale Baudepartement (Departement für Bau und Umwelt, DBU) ein Kreisschreiben «Formelle Fragen im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren / Erläuterungen zum rechtlichen Gehör» herausgegeben und im Internet publiziert. Der Autor dieses Beitrags stellt die Regelung des kantonalen Departements zur Handhabung des rechtlichen Gehörs der aktuellen Rechtsprechung und herrschenden Lehre gegenüber.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Der Bundesrat durfte die südliche Grenze der «Moorlandschaft Grimsel» 2004 entgegen der Ansicht des Berner Verwaltungsgerichts 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festlegen. Dem beabsichtigten Ausbau des Kraftwerks steht damit mit Blick auf den Moorlandschaftsschutz nichts entgegen. (Urteil 1C_79/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht ist auf die Abstimmungsbeschwerden von Vertretern der Piratenpartei aus den Kantonen St. Gallen und Zug zur USR III nicht eingetreten. Die Beschwerdeführer kritisierten die Einmischung mehrerer Kantonskonferenzen in den Abstimmungskampf. (Urteil 1C_71/2017, 1C_79/2017 und 1C_85/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Die Strafanzeige des ehemaligen höchsten Schwyzer Richters, Martin Ziegler, im Zusammenhang mit dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Justizaffäre wird nicht an die Hand genommen. (Urteil 6B_1014/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der im August 2013 in Büsserach (SO) seinen Bruder mit einer Schrotflinte erschoss. Weil er schuldunfähig war, wurde er nicht verurteilt. Es wurde jedoch eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. (Urteil 6B_242/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Waadtländers zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren bestätigt. Der Mann hatte Ende Oktober 2012 seine rumänische Ehefrau erdrosselt und sie danach im Wald vergraben. (Urteil 6B_1297/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Die Solothurner Staatsanwaltschaft durfte die Wohnung eines Paares abhören, das verdächtigt wird, den eigenen Sohn getötet und die Tochter schwer verletzt zu haben. Auch der Einsatz von verdeckten Ermittlern war zulässig, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1B_114/2016 bis 1B_122/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Frankreich keine Amtshilfe zu einem steuerpflichtigen Ehepaar leisten, das die französischen Steuerbehörden auf Basis der von Hervé Falciani gestohlenen Daten der Bank HSBC in Genf identifiziert haben. (Urteil 2C_1000/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich unzimperlich mit der Bedeutung des Wortes «fuck» auseinandergesetzt und entschieden: Die Marke «Mindfuck» für eine bestimmte Coaching-Methode wird in der Schweiz nicht eingetragen. Sie könnte das sittliche Empfinden konservativer Kreise verletzen. (Urteil B-883/2016)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die FINMA informiert mit der Aufsichtsmitteilung 02/2017 «Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldepflichten / Transaktionsregister» vom 3. April 2017 über die Bewilligung eines schweizerischen Transaktionsregisters sowie die Anerkennung eines ausländischen Transaktionsregisters. Die Bewilligung und Anerkennung der Transaktionsregister löst für Schweizer Marktteilnehmende die gestaffelte Inkraftsetzung der Pflicht zur Meldung von Derivatgeschäften an ein Transaktionsregister aus.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Februar 2017 bis und mit 16. März 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.