Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Sind es wirklich schon über 130 Ausgaben von Jusletter, die ich mitgestalten und betreuen durfte? Nun ja, die heutige Ausgabe ist für mich eine ganz besondere, denn es ist das letzte Mal, dass Jusletter unter meiner Federführung erscheint. Ich bin keine Anhängerin von langen Abschiedsworten, trotzdem möchte ich mir aber an dieser Stelle – zugegebenermassen ein wenig wehmütig –  all die spannenden, herausfordernden und kurzweiligen Montage in Erinnerung rufen, welche ich mit Jusletter erleben durfte. Wohlverstanden, es sind nicht «nur» die Jusletter-Publikationen und Montage, sondern auch der fortwährend kreative und bereichernde Austausch mit Autoren, Redaktoren und Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die ganzen Vorbereitungen unter der Woche, das elektrisierende Kribbeln jeden Montag vor und die Befriedigung und Freude nach einer erfolgreichen Jusletter-Publikation. All dies wäre in dieser Form aber nicht möglich ohne unser Weblaw-Team, bei welchem ich mich für die absolut tolle, geistreiche und kollegiale Zusammenarbeit und Unterstützung herzlich bedanke! Ich möchte mich zukünftig der Juristerei wieder vertiefter widmen und werde ab dem 1. Mai 2017 das Bundesamt für Energie bei der Revision des StromVG unterstützen. Das Weblaw-Team wird ab Mai ebenfalls qualifizierte Unterstützung erhalten, vorübergehend können Sie sich gerne an Simone Kaiser, Verlagsleiterin Editions Weblaw wenden. Zudem erreichen Sie immer jemanden aus dem Jusletter-Redaktionsteam über die E-Mail-Adresse jusletter@weblaw.ch.

Abschliessend möchte ich nur noch sagen: «Thank God it‘s Monday!»

Zum Inhalt der heutigen Jusletter-Ausgabe:

Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob in der Schweiz nicht jedes Kind mit Behinderung – zumindest im schulpflichtigen Alter – einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich hat, damit seine Chancen gewahrt bleiben. Sandra Hotz und Christine Kuhn nehmen vor diesem Hintergrund die nachteilsausgleichenden Massnahmen unter die Lupe: Welche sind aus medizinischer und pädagogischer Sicht sinnvoll? Auf welche besteht ein rechtlicher Anspruch? Sie legen aus rechtlicher und lernpsychologischer Sicht dar, warum explizite Gesetzesgrundlagen in den kantonalen Schulrechten für eine Nachteilsausgleichsvereinbarung entstehen, die den Nachteilsausgleich definieren.

Vorsicht, Feiertage! Gerade haben wir Ostern hinter uns gelassen, bald folgen schon die nächsten Feiertage. Befindet man sich in einem zivil-, schuldbetreibungs- oder konkursrechtlichen Streit, können die Gerichts- bzw. Betreibungsferien ihre Tücken haben. Daniel Wuffli bespricht zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichts zum Verhältnis zwischen den Gerichtsferien nach ZPO und den Betreibungsferien nach SchKG. Er rät, immer eine genaue Abgrenzung zwischen Gerichts- und Betreibungsferien vorzunehmen, um ein Versäumen von Fristen zu vermeiden.
 
AGB, die zulasten des Bankkunden Gebühren bzw. einseitige Gebührenerhöhungen vorsehen, werden zunehmend zum Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der lauterkeitsrechtlichen Bestimmung von Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Thomas Probst klärt die massgeblichen Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Bankgebühren gegenüber den Kunden und unterzieht einzelne Klauseln aus Banken-AGB einer kritischen Prüfung. Er kommt zum Schluss: «Die eigenverantwortliche Vermeidung unbilliger Geschäftspraktiken ist gleichzeitig der effizienteste Schutz vor einer staatlichen Überregulierung, welche die Wirtschaft immer öfters beklagt.»
 
Blockchain ist die Technologie der Stunde und beschäftigt auch zunehmend die Rechtspraxis. Jana Essebier und Dominic A. Wyss bieten einen Überblick darüber, was es mit Blockchain und Smart Contracts auf sich hat und wie es mit deren Regulierung steht. Nach Auffassung der Autoren besteht kein Grund, die Blockchain als Technologie an sich zu regulieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zivilrechtliche Fragen auf der Basis des geltenden Rechts beantwortet werden können.
 
Gaëtan Blaser-Suarez schliesslich widmet sich der rechtlichen Tragweite des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Er zeigt die Entstehung und Entwicklung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung auf, geht auf die rechtlichen Inhalte ein und vermittelt deren Umsetzung im internationalen sowie europäischen Recht.
 
Herzliche Grüsse und vielleicht bis bald.
 
Leiterin Jusletter
 

 

    Wissenschaftliche Beiträge

  • Urteilsbesprechungen

  • Beiträge



  • Aus dem Bundesgericht



  • Aus dem Bundesstrafgericht