Liebe Leserinnen und Leser
Sind es wirklich schon über 130 Ausgaben von Jusletter, die ich mitgestalten und betreuen durfte? Nun ja, die heutige Ausgabe ist für mich eine ganz besondere, denn es ist das letzte Mal, dass Jusletter unter meiner Federführung erscheint. Ich bin keine Anhängerin von langen Abschiedsworten, trotzdem möchte ich mir aber an dieser Stelle – zugegebenermassen ein wenig wehmütig – all die spannenden, herausfordernden und kurzweiligen Montage in Erinnerung rufen, welche ich mit Jusletter erleben durfte. Wohlverstanden, es sind nicht «nur» die Jusletter-Publikationen und Montage, sondern auch der fortwährend kreative und bereichernde Austausch mit Autoren, Redaktoren und Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die ganzen Vorbereitungen unter der Woche, das elektrisierende Kribbeln jeden Montag vor und die Befriedigung und Freude nach einer erfolgreichen Jusletter-Publikation. All dies wäre in dieser Form aber nicht möglich ohne unser Weblaw-Team, bei welchem ich mich für die absolut tolle, geistreiche und kollegiale Zusammenarbeit und Unterstützung herzlich bedanke! Ich möchte mich zukünftig der Juristerei wieder vertiefter widmen und werde ab dem 1. Mai 2017 das Bundesamt für Energie bei der Revision des StromVG unterstützen. Das Weblaw-Team wird ab Mai ebenfalls qualifizierte Unterstützung erhalten, vorübergehend können Sie sich gerne an Simone Kaiser, Verlagsleiterin Editions Weblaw wenden. Zudem erreichen Sie immer jemanden aus dem Jusletter-Redaktionsteam über die E-Mail-Adresse jusletter@weblaw.ch.
Abschliessend möchte ich nur noch sagen: «Thank God it‘s Monday!»
Zum Inhalt der heutigen Jusletter-Ausgabe:
Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob in der Schweiz nicht jedes Kind mit Behinderung – zumindest im schulpflichtigen Alter – einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich hat, damit seine Chancen gewahrt bleiben. Sandra Hotz und Christine Kuhn nehmen vor diesem Hintergrund die nachteilsausgleichenden Massnahmen unter die Lupe: Welche sind aus medizinischer und pädagogischer Sicht sinnvoll? Auf welche besteht ein rechtlicher Anspruch? Sie legen aus rechtlicher und lernpsychologischer Sicht dar, warum explizite Gesetzesgrundlagen in den kantonalen Schulrechten für eine Nachteilsausgleichsvereinbarung entstehen, die den Nachteilsausgleich definieren.
| Leiterin Jusletter |
Abstract
Wie sollen Kinder mit einer ADHS, einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Blindheit in der Grundschule gefördert werden? In allen Fällen handelt es sich um Teilleistungsstörungen, die dazu beitragen, dass diese Kinder schlechtere Schulleistungen erbringen als es ihren Denkfähigkeiten entspricht. Rechtlich handelt es sich um Behinderungen. Der Anspruch auf Chancengleichheit für Kinder mit Behinderung ist im Grundsatz unbestritten. Dennoch stellen sich Fragen zu den nachteilsausgleichenden Massnahmen: Welche sind aus medizinischer und pädagogischer Sicht sinnvoll? Auf welche besteht ein rechtlicher Anspruch?
Abstract
Das Bundesgericht hat in zwei neuen Leitentscheiden 5A_834/2015 vom 20. Januar 2017 sowie 4A_139/2016 vom 14. Dezember 2016, beide zur Publikation vorgesehen, grundlegende Fragen zum Verhältnis zwischen Gerichts- und Betreibungsferien geklärt und damit für Rechtssicherheit gesorgt.
Abstract
Banken arbeiten zurzeit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Finanzmärkte sind geprägt von hoher Volatilität und sporadischen Börsenturbulenzen. Zudem hat eine expansive Geldpolitik der führenden Zentralbanken den Zins als Ertragsfaktor praktisch zum Verschwinden gebracht. Je spärlicher die bisherigen Ertragsquellen der Banken fliessen, umso grösser wird die Bedeutung der Bankgebühren für das Bankgeschäft. Der Beitrag erörtert die privatrechtlichen Grundlagen von Bankgebühren und unterzieht einzelne Klauseln aus Banken-AGB einer kritischen Prüfung aus obligationenrechtlicher und lauterkeitsrechtlicher Sicht.
Abstract
Der Begriff der Blockchain ist in aller Munde. Die Rede ist davon, dass er nicht nur die Finanzwelt, sondern auch das Recht ändern wird. Begriffe wie Smart Contracts und Coding Lawyers prägen die Diskussion. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick darüber, was es mit Blockchain und Smart Contracts auf sich hat. Anschliessend widmen sich die Autoren der Frage, ob tatsächlich eine Revolution des Rechts bevorsteht.
Abstract
Es ist weitgehend anerkannt, dass die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft nachhaltig sein muss, wobei mehrere wirtschaftliche, soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt werden müssen. Jenseits dieses angenommenen, äusserst grundlegenden Strategie-Konzepts, scheint nichts, was die Art und den rechtlichen Inhalt der nachhaltigen Entwicklung betrifft, stehen geblieben zu sein. Der Beitrag zeigt Ursprung und Entwicklung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung, skizziert den rechtlichen Inhalt und bietet einen Überblick zum Umfang im internationalen Recht sowie seiner Aufnahme im europäischen Primärrecht und Schweizer Verfassungsrecht. (sts)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung des früheren Generalsekretärs der Schweizerischen Volkspartei und seiner Stellvertreterin wegen Rassendiskriminierung im Zusammenhang mit dem Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!». (Urteil 6B_610/2016)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem kroatischen Staat und dem ungarischen Mineralölkonzern MOL ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Kroatien hatte das Urteil eines internationalen Schiedsgerichts in Genf nach Lausanne weitergezogen. (Urteil 4A_53/2017)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Ethical Coffee Company (ECC) gegen einen Harpunen-Mechanismus in den Nespresso-Maschinen von Nestlé abgewiesen. (Urteil 4A_520/2016)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat erneut einen Rekurs eines Champ-Dollon Insassen akzeptiert, welcher sich über seine Haftbedingungen beschwerte. Es hebt das Urteil des Genfer Obergerichts auf, welches den Häftling abgewiesen hatte. (Urteil 6B_71/2016) (sts)
Abstract
BGer – Ein Erbe aus Genf muss dem allgemeinen Hospiz die Hälfte der Erbschaft, welche er von seinem Vater erhalten hatte und welche fast eine halbe Million Franken beträgt, zurückerstatten. Das Bundesgericht wies seine Klage ab. (Urteil 8C_485/2016) (sts)
Abstract
BStGer – Neben den Vereinigten Staaten und Guinea kommt nun auch Israel in den Genuss von Ergebnissen der Schweizer Justiz im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen Korruption gegen den Genfer Milliardär Beny Steinmetz. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde einer Firma aus dessen Umfeld abgewiesen. (Urteil RR.2016.243)
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