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Das «Snus-Verbot»: Das BAG und der Bundesrat auf Irrwegen

Eine kritische Würdigung des Verbots von Tabak zum oralen Gebrauch

Claudio Helmle
Claudio Helmle
Patrick Mettler
Patrick Mettler
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht

Zitiervorschlag: Claudio Helmle / Patrick Mettler, Das «Snus-Verbot»: Das BAG und der Bundesrat auf Irrwegen, in: Jusletter 892

Am 23. August 2016 erliess das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Weisung zur Auslegung von Art. 5 der Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (TabV). Sinn und Zweck dieser Weisung ist es, eine klare Abgrenzung zwischen legalen und verbotenen Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch zu schaffen. Hintergrund der Weisung war, dass viele Verkaufsstellen in Portionen abgepackten Tabak zum oralen Gebrach mit «Kautabak» anpriesen, um so das Verbot von Art. 5 TabV zu umgehen. Indirekt zielt die Weisung folglich darauf ab, den sog. Snus in der Schweiz zu verbieten. Trotz Verfolgung eines legitimen Ziels, ist sowohl die Weisung des BAG wie auch der der Weisung zugrundeliegende Art. 5 TabV aus rechtlicher Sicht grundlegend zu kritisieren.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Definition und Geschichte von Snus
  • 2. Einstufung des Gesundheitsschädigungspotentials von Snus
  • 3. Das Verbot von Tabakprodukten zum oralen Gebrauch
  • 4. Weisung des BAG zur Auslegung von Art. 5 TabV
  • 5. Bundesrechtswidrigkeit des Verbots von Tabak zum oralen Gebrauch?
    • 5.1. Prüfprogramm
    • 5.2. Gesetzliche Regelung im LMG
    • 5.3. Anwendung auf das Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch gemäss Art. 5 TabV
  • 6. Verfassungswidrigkeit des Verbots von Tabak zum oralen Gebrauch?
    • 6.1. Vorbemerkungen
    • 6.2. Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
    • 6.3. Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV)
    • 6.4. Schutz vor Willkür (Art. 9 BV)
  • 7. Kritik an der Weisung des BAG unter dem Blickwinkel der Gewaltentrennung
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