Aus dem Bundesgericht
Freiheitsstrafe von 13 Jahren für vorsätzliche Tötung bestätigt
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Straftaten gegen Leib und Leben
Zitiervorschlag: Jurius, Freiheitsstrafe von 13 Jahren für vorsätzliche Tötung bestätigt, in: Jusletter 892
BGer – Die 57-jährige Frau, die den Vater ihres Partners tötete, ist rechtskräftig zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_1427/2016)