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Liebe Leserinnen und Leser

Earn-Out Klauseln machen einen Teil des Kaufpreises bei einem Unternehmenskaufvertrag von einem bestimmten, nach dem Vollzug eintretenden Ereignis abhängig. Alexander Fischer und Daniel Kälin zeigen die Rechtslage in der Schweiz auf und gehen auf die Herausforderungen bei der vertraglichen Ausgestaltung von Earn-Out Bestimmungen ein. Richtig umgesetzt können Earn-Out Bestimmungen zu einer fairen Bewertung des Kaufobjekts und einer ausgeglichenen Risikoallokation zwischen Käufer und Verkäufer beitragen.   
 
Claudio Helmle und Patrick Mettler widmen sich dem «Snus-Verbot» und würdigen das Verbot zum oralen Tabakgebrauch kritisch. Sie prüfen die Weisung des Bundesamtes für Gesundheit über das Verbot der Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch auf ihre Verfassungs- und Bundesrechtmässigkeit. Auch wenn das Ziel der Weisung, legale von verbotenen Tabakerzeugnissen abzugrenzen, legitim ist, erachten die Autoren die Weisung und den zugrundeliegenden Art. 5 Tabakverordnung als rechtlich kritisch, nicht zuletzt, weil die Weisung mitten im Gesetzgebungsprozess zum neuen Tabakproduktgesetz erging.
 
Ist der Bund zuständig, Verhaltensnormen, deren Missachtung im Kernstrafrecht mit Strafe bedroht ist, mittels Sicherheits- resp. Polizeirecht zur Verhinderung solcher Straftaten durchzusetzen? Zunächst untersucht Sebastian Micheroli, ob Art. 123 Abs. 1 BV die Zuständigkeit des Bundes umfasst, mit der Schaffung von Strafbestimmungen Verhaltensnormen zu erlassen. Dies bejaht er bezüglich selbständig inhaltlich festgelegter Strafbestimmungen. Daran anschliessend argumentiert er, dass die betreffenden Verhaltensnormen durch Sicherheits- resp. Polizeirecht umsetzbar sind und sich insoweit aus der Bundesverfassung eine – im Verhältnis zur allgemeinen Polizeizuständigkeit der Kantone subsidiäre und parallele – Polizeikompetenz des Bundes zur Verhinderung von Straftaten des Kernstrafrechts ergibt.
 
Seit 1. März 2012 werden Aufträge für polydisziplinäre Gutachten von der Invalidenversicherung nach dem Zufallsprinzip vergeben. Fünf Jahre danach stellen Jean-Marie Agier und Philippe Graf die provokante Frage, ob der Anspruch auf eine Invalidenrente bei der Untersuchung der Fälle durch die Verwaltung oder den Richter vom Zufall abhängig gemacht werden darf. Und sie fragen sich, ob es nicht vernünftig wäre, das Prinzip der gemeinsamen Expertise einzuführen.
 
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
 
Beiträge
Alexander Fischer
Daniel Kälin
Daniel Kälin
Abstract

Earn-Out Bestimmungen stellen den Anwalt in M&A Transaktionen vor grosse Herausforderungen, namentlich wenn er den Verkäufer vertritt. Das dispositive Schweizer Recht schützt den Verkäufer nur sehr eingeschränkt (bzw. führt zu einer käuferfreundlichen Risikoallokation zwischen dem Käufer und Verkäufer), entsprechend wichtig ist die Vertragsgestaltung. Der Beitrag greift die verschiedenen, vertraglich zu gestaltenden Aspekte des Earn-Out auf und weist im Rahmen eines Exkurses auf Steuer- und Rechnungslegungsaspekte hin, welche in der Strukturierung bzw. Ausgestaltung eines Earn-Out zu berücksichtigen sind.

Claudio Helmle
Claudio Helmle
Patrick Mettler
Patrick Mettler
Abstract

Am 23. August 2016 erliess das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Weisung zur Auslegung von Art. 5 der Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (TabV). Sinn und Zweck dieser Weisung ist es, eine klare Abgrenzung zwischen legalen und verbotenen Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch zu schaffen. Hintergrund der Weisung war, dass viele Verkaufsstellen in Portionen abgepackten Tabak zum oralen Gebrach mit «Kautabak» anpriesen, um so das Verbot von Art. 5 TabV zu umgehen. Indirekt zielt die Weisung folglich darauf ab, den sog. Snus in der Schweiz zu verbieten. Trotz Verfolgung eines legitimen Ziels, ist sowohl die Weisung des BAG wie auch der der Weisung zugrundeliegende Art. 5 TabV aus rechtlicher Sicht grundlegend zu kritisieren.

Sebastian Micheroli
Abstract

Der Beitrag setzt sich zunächst damit auseinander, ob (resp. inwieweit) Art. 123 Abs. 1 BV die Zuständigkeit des Bundes beinhaltet, mit dem Erlass von Strafbestimmungen Verhaltensnormen aufzustellen. Nachdem das bezüglich selbständig inhaltlich festgelegter Strafbestimmungen bejaht wird, behandelt der Beitrag die Frage, ob (resp. inwieweit) der Bund auf Grundlage von Art. 123 Abs. 1 (i.V.m. Art. 46 Abs. 1 und Art. 57 Abs. 1) BV für die Umsetzung dieser Verhaltensnormen mittels Sicherheits- resp. Polizeirecht zum Zweck der Verhinderung entsprechender Straftaten zuständig ist.

Essay
Jean-Marie Agier
Philippe Graf
Philippe Graf
Abstract

Die Einführung des Zufallsprinzips für die Vergabe von Aufträgen für polydisziplinäre Gutachten in Art. 72bis IVV durch den Bundesrat am 1. März 2012 folgte einer Empfehlung, dem Ungleichgewicht zwischen Versicherten und Versicherung entgegenzuwirken, die das Bundesgericht in BGE 137 V 210 ausgesprochen hatte. Welche Lehren können nach fünf Jahren aus der Anwendung des Zufallsprinzips gezogen werden? Und weiter gefasst, welche Rolle spielt der Zufall bei der Ermittlung der Invalidität, die den Anspruch auf eine Rente begründet? Wäre es nicht angezeigt, bei der IV das Prinzip der gemeinsamen Expertise einzuführen? (as)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Schaffhauser Obergericht muss die Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit einem Erpressungsfall unter serbischen Landsleuten nochmals durchführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die kantonale Instanz hatte es sich zu einfach gemacht. (Urteil 6B_803/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht stoppt ein Villen-Bauprojekt in einem Dörfchen nahe L’Abergement (VD). Es hat die Beschwerden sowohl der Gemeinde als auch der Bauträger abgewiesen und das Urteil des waadtländischen Kantonsgerichts bestätigt. Pro Natura begrüsst diesen Entscheid. (Urteile 1C_176/2016 et 1C_179/2016) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Eine vom Vorsteher des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) geführte «Watch-Liste» mit Risikotätern und Verwahrten enthält keine Hinweise darauf, dass bei den Aufgeführten von vornherein Vollzugslockerungen ausgeschlossen sind. Dies hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. (Urteil 1C_111/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Die 57-jährige Frau, die den Vater ihres Partners tötete, ist rechtskräftig zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_1427/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Fünf Jahre nach der Baubewilligung für einen Balkon muss der Eigentümer eines Wohnhauses in der Altstadt von Delémont diesen beseitigen. Das Bundesgericht hat das Vorliegen einer Ausnahme für dieses Bauwerk abgelehnt, dessen Ausmasse fast dreimal so gross sind wie in den ursprünglichen Bauplänen vorgesehen. (Urteil 1C_411/2016) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Nachdem eine Genfer Ärztin rund 30 Krankenkassen wegen überhöhter Rechnungen gegen sich aufgebracht hat, darf sie für sechs Monate der Grundversicherung keine Kosten mehr verrechnen. Das Bundesgericht hat diese Sanktion bestätigt. (Urteil 9C_776/2016) (as)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gegen die seitens der Moneyhouse AG praktizierte Datenbearbeitung grösstenteils gut. Es stellt insbesondere fest, dass auf www.moneyhouse.ch Persönlichkeitsprofile erstellt oder bearbeitet werden, sofern Angaben über Leumund, Familienverhältnisse, Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie Wohnverhältnisse bekannt gegeben werden. Die Moneyhouse AG wird folglich angewiesen, für solche Datenbekanntgaben die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen. (Urteil A-4232/2015)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Der ehemalige gambische Minster Ousman Sonko, welcher der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt wird, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sieht die Flucht- und Kollusionsgefahr als erwiesen an. (Urteil BH.2017.1) (as)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Ein auf der Facebookseite von SRF News ausgestrahltes Video über den russischen Präsidenten Wladimir Putin hat das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsverbot verletzt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess erstmals eine Beschwerde gegen Online-Inhalte der SRG gut.