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Liebe Leserinnen und Leser

Earn-Out Klauseln machen einen Teil des Kaufpreises bei einem Unternehmenskaufvertrag von einem bestimmten, nach dem Vollzug eintretenden Ereignis abhängig. Alexander Fischer und Daniel Kälin zeigen die Rechtslage in der Schweiz auf und gehen auf die Herausforderungen bei der vertraglichen Ausgestaltung von Earn-Out Bestimmungen ein. Richtig umgesetzt können Earn-Out Bestimmungen zu einer fairen Bewertung des Kaufobjekts und einer ausgeglichenen Risikoallokation zwischen Käufer und Verkäufer beitragen.   
 
Claudio Helmle und Patrick Mettler widmen sich dem «Snus-Verbot» und würdigen das Verbot zum oralen Tabakgebrauch kritisch. Sie prüfen die Weisung des Bundesamtes für Gesundheit über das Verbot der Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch auf ihre Verfassungs- und Bundesrechtmässigkeit. Auch wenn das Ziel der Weisung, legale von verbotenen Tabakerzeugnissen abzugrenzen, legitim ist, erachten die Autoren die Weisung und den zugrundeliegenden Art. 5 Tabakverordnung als rechtlich kritisch, nicht zuletzt, weil die Weisung mitten im Gesetzgebungsprozess zum neuen Tabakproduktgesetz erging.
 
Ist der Bund zuständig, Verhaltensnormen, deren Missachtung im Kernstrafrecht mit Strafe bedroht ist, mittels Sicherheits- resp. Polizeirecht zur Verhinderung solcher Straftaten durchzusetzen? Zunächst untersucht Sebastian Micheroli, ob Art. 123 Abs. 1 BV die Zuständigkeit des Bundes umfasst, mit der Schaffung von Strafbestimmungen Verhaltensnormen zu erlassen. Dies bejaht er bezüglich selbständig inhaltlich festgelegter Strafbestimmungen. Daran anschliessend argumentiert er, dass die betreffenden Verhaltensnormen durch Sicherheits- resp. Polizeirecht umsetzbar sind und sich insoweit aus der Bundesverfassung eine – im Verhältnis zur allgemeinen Polizeizuständigkeit der Kantone subsidiäre und parallele – Polizeikompetenz des Bundes zur Verhinderung von Straftaten des Kernstrafrechts ergibt.
 
Seit 1. März 2012 werden Aufträge für polydisziplinäre Gutachten von der Invalidenversicherung nach dem Zufallsprinzip vergeben. Fünf Jahre danach stellen Jean-Marie Agier und Philippe Graf die provokante Frage, ob der Anspruch auf eine Invalidenrente bei der Untersuchung der Fälle durch die Verwaltung oder den Richter vom Zufall abhängig gemacht werden darf. Und sie fragen sich, ob es nicht vernünftig wäre, das Prinzip der gemeinsamen Expertise einzuführen.
 
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
 

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