Liebe Leserinnen und Leser
Earn-Out Klauseln machen einen Teil des Kaufpreises bei einem Unternehmenskaufvertrag von einem bestimmten, nach dem Vollzug eintretenden Ereignis abhängig. Alexander Fischer und Daniel Kälin zeigen die Rechtslage in der Schweiz auf und gehen auf die Herausforderungen bei der vertraglichen Ausgestaltung von Earn-Out Bestimmungen ein. Richtig umgesetzt können Earn-Out Bestimmungen zu einer fairen Bewertung des Kaufobjekts und einer ausgeglichenen Risikoallokation zwischen Käufer und Verkäufer beitragen.
Claudio Helmle und Patrick Mettler widmen sich dem «Snus-Verbot» und würdigen das Verbot zum oralen Tabakgebrauch kritisch. Sie prüfen die Weisung des Bundesamtes für Gesundheit über das Verbot der Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch auf ihre Verfassungs- und Bundesrechtmässigkeit. Auch wenn das Ziel der Weisung, legale von verbotenen Tabakerzeugnissen abzugrenzen, legitim ist, erachten die Autoren die Weisung und den zugrundeliegenden Art. 5 Tabakverordnung als rechtlich kritisch, nicht zuletzt, weil die Weisung mitten im Gesetzgebungsprozess zum neuen Tabakproduktgesetz erging.
Ist der Bund zuständig, Verhaltensnormen, deren Missachtung im Kernstrafrecht mit Strafe bedroht ist, mittels Sicherheits- resp. Polizeirecht zur Verhinderung solcher Straftaten durchzusetzen? Zunächst untersucht Sebastian Micheroli, ob Art. 123 Abs. 1 BV die Zuständigkeit des Bundes umfasst, mit der Schaffung von Strafbestimmungen Verhaltensnormen zu erlassen. Dies bejaht er bezüglich selbständig inhaltlich festgelegter Strafbestimmungen. Daran anschliessend argumentiert er, dass die betreffenden Verhaltensnormen durch Sicherheits- resp. Polizeirecht umsetzbar sind und sich insoweit aus der Bundesverfassung eine – im Verhältnis zur allgemeinen Polizeizuständigkeit der Kantone subsidiäre und parallele – Polizeikompetenz des Bundes zur Verhinderung von Straftaten des Kernstrafrechts ergibt.
Seit 1. März 2012 werden Aufträge für polydisziplinäre Gutachten von der Invalidenversicherung nach dem Zufallsprinzip vergeben. Fünf Jahre danach stellen Jean-Marie Agier und Philippe Graf die provokante Frage, ob der Anspruch auf eine Invalidenrente bei der Untersuchung der Fälle durch die Verwaltung oder den Richter vom Zufall abhängig gemacht werden darf. Und sie fragen sich, ob es nicht vernünftig wäre, das Prinzip der gemeinsamen Expertise einzuführen.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Beiträge
Earn-Out Bestimmungen: Käufer- und Verkäuferperspektive in der Vertragsgestaltung
Das «Snus-Verbot»: Das BAG und der Bundesrat auf Irrwegen
Die Bundeszuständigkeit im Bereich des materiellen Strafrechts als Kompetenzgrundlage für Sicherheits- resp. Polizeirecht des Bundes im Zusammenhang mit der Verhinderung von Straftaten
Essay
Le droit à une rente d’invalidité de l’AI, le principe aléatoire et l’expertise conjointe
Aus dem Bundesgericht
Schaffhauser Obergericht muss bei Erpressungsfall neu verhandeln
Veto à un projet immobilier à L’Abergement (VD)
Berner «Watch-Liste» mit Risikotätern bleibt unter Verschluss
Freiheitsstrafe von 13 Jahren für vorsätzliche Tötung bestätigt
Démolition d’un balcon non conforme
Sanction définitive pour une doctoresse genevoise
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Moneyhouse AG muss ihre bisherige Datenbearbeitungspraxis anpassen
Aus dem Bundesstrafgericht
Maintien en détention de l’ex-ministre Ousman Sonko
Medienmitteilungen
UBI heisst Beschwerde gegen Facebook-Video von SRF News gut