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Liebe Leserinnen und Leser

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von begleiteten Suiziden und der teilweise emotional geführten Debatte beschäftigt sich Daniel Häring mit fünf Mythen über die Suizidhilfeorganisationen und setzt sie in einen rechtlichen Kontext. Von der Tatherrschaft beim begleiteten Suizid über das Vorliegen selbstsüchtiger Beweggründe bis zur Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung für Suizidhilfeorganisationen beleuchtet er viele Aspekte der aktuellen Diskussion über die Sterbehilfe und würdigt sie kritisch.
 
Rolf H. Weber beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bearbeitung von Personendaten für Medien im Spannungsfeld von Informationsauftrag und Datenschutz und analysiert die kaum veränderte Übernahme der bisherigen medienrelevanten Vorschriften in den Vorentwurf zum revidierten Datenschutzgesetz (DSG). Der Autor plädiert für eine stärkere Differenzierung in der Beurteilung der Datenbearbeitung und dafür, die Revision des DSG zu nutzen, um offene Fragen zur Geltung des DSG für die Arbeit von Medienunternehmen zu klären.
 
Andreas Bucher zeigt anhand von Beispielen, dass Fragen des Völkerrechts vor den beiden Zivilabteilungen des Bundegerichts einen schweren Stand haben. Er zeigt, dass die Theorie der doppelrelevanten Tatsachen mit dem Lugano-Übereinkommen nicht vereinbar ist. Bis heute ist es nicht gelungen, den Anwendungsbereich der Zuständigkeitsregeln des Haager Übereinkommens von 1996 über den Schutz von Kindern richtig zu umschreiben. Ausländisches Recht wird auch dann nicht überprüft, wenn dies staatsvertraglich geboten wäre. Der für das Völkerrecht tragende Grundsatz pacta sunt servanda ist im Schiedsrecht inhaltslos geworden.
 
Blockchain Technologie und Bitcoins sprengen die traditionellen Vorstellungen von Währung und Handel und stellen auch die Gesetzgebung und die Rechtsanwendenden vor neue Herausforderungen. Barbara Graham-Siegenthaler und Andreas Furrer legen den Fokus auf kollisions-, vermögens- und eigentumsrechtliche Aspekte dieses Themas und gehen insbesondere der Frage nach, ob an Bitcoins nach schweizerischem Recht Eigentumsrechte begründet werden können. Auch die praktischen Auswirkungen für Firmen, die Bitcoin für Kunden verwahren, werden erläutert.
 
In eigener Sache: Jusletter feiert heute 17ten Geburtstag. Das Weblaw-Team gratuliert herzlichst und bedankt sich bei allen Redaktorinnen und Redaktoren, Autorinnen und Autoren sowie Leserinnen und Lesern für ihr Engagement und Treue. 
 
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

Beiträge
Daniel Häring
Daniel Häring
Abstract

Von Organisationen angebotene Suizidhilfe ist immer wieder Gegenstand von gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei fällt auf, dass sich gewisse Themen und Thesen wiederholen, ohne dass deren tatsächlicher Hintergrund ausreichend beleuchtet wird. Der Beitrag hat zum Ziel, fünf – zwar keineswegs abschliessende, aber immerhin populäre – Mythen über Suizidhilfeorganisationen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nach einer umfassenden Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe können den Mythen fünf Gegenthesen gegenübergestellt werden.

Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Abstract

Medien haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über das Zeitgeschehen zu informieren. Grundlage dafür sind auch Datensammlungen, die dem Datenschutzgesetz (DSG) unterstehen. Um die Ausübung medialer Funktionen zu erleichtern, sieht das DSG einzelne Sondernormen zugunsten der Medienschaffenden vor, die vom VE-DSG praktisch unverändert übernommen werden. Mangels ausdrücklicher Regelung in den Vernehmlassungsunterlagen ergeben sich aber für Medien verschiedene Rechtsunsicherheiten im Zusammenspiel von Persönlichkeits- und Datenschutz, die in der Revision einer Klärung zugeführt werden sollten.

Andreas Bucher
Andreas Bucher
Abstract

Einige Beispiele zeigen, dass Fragen des Völkerrechts vor den beiden Zivilabteilungen des Bundegerichts einen schweren Stand haben. Die Theorie der doppelrelevanten Tatsachen ist mit dem Lugano-Übereinkommen nicht vereinbar. Bis heute ist es nicht gelungen, den Anwendungsbereich der Zuständigkeitsregeln des Haager Übereinkommens von 1996 über den Schutz von Kindern richtig zu umschreiben. Ausländisches Recht wird auch dann nicht überprüft, wenn das staatsvertraglich geboten wäre. Der für das Völkerrecht tragende Grundsatz pacta sunt servanda ist im Schiedsrecht inhaltslos geworden. Es besteht Grund, um Fortschritte zu erzielen.

Barbara Graham-Siegenthaler
Barbara Graham-Siegenthaler
Andreas Furrer
Andreas Furrer
Abstract

Die Autoren untersuchen die rechtlichen Auswirkungen der Blockchain Technologie und Bitcoins unter Anwendung von schweizerischem Recht. Das Schwergewicht der Untersuchung wird auf vermögens- und eigentumsrechtliche Aspekte gelegt. Zunächst wird das anwendbare Recht gemäss IPRG untersucht. Anschliessend werden die praktischen Auswirkungen für Firmen erläutert, welche Verwahrung von Bitcoins für Kunden anbieten. Diese Verwahrung kann auf traditionelle eigentums- und vertragsrechtliche Konzepte gestützt werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf die konkursrechtliche Aussonderung. Die Autoren legen dar, dass im schweizerischen Recht Eigentumsrechte an Bitcoins begründet werden können.

Daniel Häring
Daniel Häring
Abstract

Von Organisationen angebotene Suizidhilfe ist immer wieder Gegenstand von gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei fällt auf, dass sich gewisse Themen und Thesen wiederholen, ohne dass deren tatsächlicher Hintergrund ausreichend beleuchtet wird. Der Beitrag hat zum Ziel, fünf – zwar keineswegs abschliessende, aber immerhin populäre – Mythen über Suizidhilfeorganisationen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nach einer umfassenden Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe können den Mythen fünf Gegenthesen gegenübergestellt werden.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Feststellung der Gültigkeit der im Kanton Graubünden eingereichten Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» ab. Die als allgemeine Anregung formulierte Initiative lässt sich ohne offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Recht umsetzen. (Urteil 1C_267/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die letzte Ruhestätte des ehemaligen burundischen Königs Mwambutsa IV bleibt der Friedhof von Meyrin (GE). Dies hat das Bundesgericht entschieden. Familienmitglieder hatten den bereits exhumierten Leichnam nach Burundi überführen wollen. (Urteil 5A_906/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Direktors der Luzerner Baufirma Anliker AG zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt. Der Verurteilte zweigte mit fingierten Rechnungen 7 Millionen Franken für sich und seine Familie ab. (Urteil 6B_1298/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat ein erneutes Revisionsgesuch von François Légeret abgelehnt. Der Mann, der wegen des Mordes an seiner Mutter, deren Bekannten und seiner Schwester zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, monierte eine Beziehung zwischen einer Richterin und einem Richter. (Urteil 6B_676/2015) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Die Verurteilungen der beiden Hauptverantwortlichen für einen schweren Verkehrsunfall in Vernier (GE) im Dezember 2012 sind definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Raser abgewiesen, die für den Tod eines dritten Automobilisten verantwortlich sind, dessen Fahrzeug sie von hinten angefahren hatten. (Urteil 6B_454/2016) (as)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Stiftung WWF Schweiz gut und verpflichtet das Bundesamt für Landwirtschaft, den WWF antragsgemäss als Partei an einem landwirtschaftsrechtlichen Verfahren zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln teilnehmen zu lassen. (Urteil B-64/2016)

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März 2017 bis und mit 16. April 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.