Rejet de la requête d’un Erythréen expulsé par la Suisse
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 20. Juni 2017 die Beschwerde eines Eritreers abgewiesen, gegen den nach Ablehnung seines Asylgesuchs die Wegweisung verfügt wurde. Der junge Mann brachte eine Verletzung des Verbots von Folter und erniedrigender Behandlung vor (Urteil 41282/16) (as)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare