Liebe Leserinnen und Leser

Das Dreiecksverhältnis zwischen Depotbank, Kunde und unabhängigem Vermögensverwalter bietet Stoff für haftungsrechtliche Auseinandersetzungen. Wie steht es um die Haftung der Depotbank für einen unabhängigen Vermögensverwalter, der vom Kunden mandatiert wurde? Philipp Haberbeck geht den rechtlichen Grundlagen solcher Dreiecksverhältnisse nach und kommt zum Schluss, dass bei richtiger Vertragsgestaltung und tatsächlicher Unabhängigkeit des Vermögensverwalters grundsätzlich keine Haftung der Depotbank besteht. Der Autor führt jedoch auch Beispiele an, in denen eine Haftbarkeit aus auftragsrechtlicher Sorgfaltspflicht und allgemeinem Rechtsmissbrauchsverbot begründet werden kann.

Matthias Kuster zeigt die unklare Abgrenzung zwischen Melderecht und Meldepflicht im Umgang mit mutmasslich verbrecherisch erlangten Vermögenswerten auf. Darüber, ab wann die Voraussetzungen für ein Melderecht vorliegen und wann eine Meldepflicht besteht, haben sich in der Praxis und in der Rechtsprechung abweichende Haltungen herausgebildet. Das führt zu Verunsicherung und uneinheitlicher Rechtsanwendung, nicht nur bei den Finanzintermediären, Händlerinnen und weiteren Institutionen, an die sich die Bestimmungen richten, sondern auch bei den Gerichten. Dies hat die Financial Action Task Force on Money Laundering auf den Plan gerufen, die von der Schweiz eine gesetzgeberische Klärung verlangt.

«Der politische Populismus lässt sich als Ausdruck einer ‹Kultur des Funktionalismus› und seiner ‹einfachen Lösungen› lesen, die sich auch im Staat ausbreitet. Gerade der Blick auf uns Juristinnen und Juristen als vermeintliche Hüter von Rechtsstaat und Demokratie gibt dabei Anlass zu echter Sorge.» Diese Prämisse setzt Kaspar Sutter an den Anfang seiner Überlegungen über den Populisten in uns.  Er geht der Frage nach, was den freiheitlichen Staat ausmacht und wie die Juristinnen und Juristen diesen in einem an Wahrhaftigkeit, Reflexion und Anerkennung des Anderen orientierten Diskurs mittragen können. Das Ringen um die Gerechtigkeit und die «guten Gründe» im Dienst von Demokratie und freiheitlichem Rechtsstaat lohnt sich. 

Roland Pfäffli rezensiert die französische Fassung des Zürcher Kommentars zum Schuldbriefrecht von Paul-Henri Steinauer. Die 25 Artikel des Zivilgesetzbuches (ZGB; Art. 842–865 und 875) bieten vielfältige Anwendungsfälle. Der Kommentar beleuchtet in ausführlicher, praxisnaher und detaillierter Weise etwa das Verhältnis der Schuldbriefforderung zu derjenigen aus dem Grundverhältnis (Art. 842 ZGB) oder die Voraussetzungen für den Schutz des guten Glaubens von Schuldbriefforderungen und schuldrechtlichen Nebenvereinbarungen (Art. 846 und 849 ZGB). 2016 erschienen, berücksichtigt der Kommentar insbesondere auch die Änderungen im Immobiliarsachenrecht, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Beiträge
Zur Frage der Haftung der Depotbank für Handlungen des externen Vermögensverwalters
Philipp Haberbeck
Philipp Haberbeck
Es kommt vor, dass sich ein Bankkunde, der einen unabhängigen Vermögensverwalter mit der Verwaltung seines Vermögens mandatiert hat, für eine wertvernichtende Vermögensverwaltung haftungsmässig an die Depotbank halten möchte, obwohl die Vermögensverwaltung nicht von der Depotbank, sondern vom unabhängigen Vermögensverwalter besorgt wurde. In diesem Beitrag wird diskutiert, inwieweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Zur Abgrenzung des Melderechts nach Art. 305ter Abs. 2 StGB von der Meldepflicht nach Art. 9 GwG
Matthias Kuster
Matthias Kuster
Macht ein Finanzintermediär Wahrnehmungen, die darauf schliessen lassen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen herrühren, der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, ist er berechtigt, Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol) zu erstatten. Bei Wissen oder begründetem Verdacht ist er dazu verpflichtet. Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) rügte dieses Konzept im Länderbericht 2016 und verlangte gesetzgeberische Klärung.
Essay
Der Populist in uns
Kaspar Sutter
Kaspar Sutter
Was haben wir Juristinnen und Juristen, als vermeintliche Hüter von Rechtsstaat und Demokratie, mit dem Populismus zu tun? Von den Gefahren einer Selbstvergessenheit, die auf einer expandierenden «Kultur des Funktionalismus» gedeiht und die Grundlagen des modernen Verfassungsstaates zu untergraben droht.
Rezension
Recension : Nouveau commentaire relatif au droit de la cédule hypothécaire
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Unlängst ist die französische Fassung des Zürcher Kommentars zum Schuldbriefrecht von Paul-Henri Steinauer erschienen. Dieser Kommentar ist aktuell nachgeführt und befasst sich insbesondere auch mit den Änderungen im Immobiliarsachenrecht (Register-Schuldbrief usw.), die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Rejet de la requête d’un Erythréen expulsé par la Suisse
Jurius
Jurius
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 20. Juni 2017 die Beschwerde eines Eritreers abgewiesen, gegen den nach Ablehnung seines Asylgesuchs die Wegweisung verfügt wurde. Der junge Mann brachte eine Verletzung des Verbots von Folter und erniedrigender Behandlung vor (Urteil 41282/16) (as)
Aus dem Bundesgericht
Beschwerde von Carl Hirschmann teilweise gutgeheissen
Jurius
Jurius
BGer – Das Bundesgericht heisst eine weitere Beschwerde von Carl Hirschmann im Zusammenhang mit seiner Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Tamedia AG und die Espace Media AG teilweise gut. Es stellt fest, dass die beiden Verlagshäuser an einer persönlichkeitsverletzenden Medienkampagne gegen Carl Hirschmann mitgewirkt haben. Zur Klärung verschiedener Punkte – unter anderem der Ansprüche von Carl Hirschmann auf Gewinnherausgabe und Genugtuung – wird die Sache erneut an das Handelsgericht des Kantons Zürich zurückgewiesen. (Urteil 5A_256/2016)
Juges genevois désavoués après un refus d’indemnisation
Jurius
Jurius
BGer – Die Genfer Justiz wird einen türkischen Staatsangehörigen entschädigen müssen, der fälschlicherweise wegen Verdachts von Kokainhandel einige Stunden festgehalten wurde. (Urteil 6B_478/2016) (as)
Aus dem Bundesstrafgericht
Prolongation de la détention de l’ex-ministre gambien
Jurius
Jurius
BStGer – Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko, der sich wegen Verdachts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Untersuchungshaft befindet, kommt nicht frei. Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde abgewiesen (Urteil BH.2017.5) (as)
Medienmitteilungen
FINMA ahndet gravierende Fälle von Insiderhandel und Marktmanipulation
Jurius
Jurius
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst zwei voneinander unabhängige Enforcementverfahren wegen Marktmissbrauch ab. Im ersten Verfahren stellte sie bei einem ehemaligen Verwaltungsrat verschiedener Schweizer Industrieunternehmen Insiderhandel fest. Im zweiten Fall ahndet sie Marktmanipulationen einer Effektenhändlerin und drei ihrer Händler. Die FINMA zieht unrechtmässig erzielte Gewinne in Millionenhöhe ein. Gegen die Händler verhängt sie langjährige Tätigkeits- und Berufsverbote.
Präimplantationsdiagnostik bald unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 entschieden, das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und das Ausführungsrecht per 1. September 2017 in Kraft zu setzen. Damit kann die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz ab diesem Zeitpunkt unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden. Für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin und Präimplantationsdiagnostik tätig sind, gelten künftig strengere Qualitätskriterien.