«Freie Landschaft Schweiz» erhält Einsicht in Swissgrid-Unterlagen
BGer – Die Stromnetz-Betreiberin Swissgrid muss der Vereinigung «Freie Landschaft Schweiz» Informationen dazu herausgeben, wer Entschädigungen aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) erhält und welche Projekte auf der Warteliste stehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_532/2016)
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