BGer – Die Gemeinde Zollikon hatte im Jahre 1923 von einem Einwohner verschiedene Vermögenswerte geerbt, um diese für ein Heim «für alte Leute» zu verwenden. Der Zweck sei erfüllt, befand die Gemeindeversammlung 2015 und hob das Legat auf. So einfach ist das aber nicht, hält das Bundesgericht fest. (Urteil 1C_70/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.