Abstract
Kranke Asylsuchende stellen für das Schweizer Asyl- und Gesundheitswesen eine Herausforderung dar, welche heikle Fragen aus rechtlicher, ökonomischer und gesellschaftlicher Sicht eröffnet: Kann eine Krankheit Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens nehmen? Welche Ansprüche können Asylsuchende gegenüber dem Gesundheitswesen geltend machen? Stellen solche Menschen womöglich eine Gefahr für die Schweizer Bevölkerung dar und wie gehen die Akteure mit den sich präsentierenden Herausforderungen längerfristig um?
Abstract
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist am 15. April 2017 in Kraft getreten. Der Beitrag untersucht, unter den Aspekten der Freiwilligkeit und des Zwanges, ausgewählte rechtliche Fragen. Namentlich wird die sogenannte doppelte Freiwilligkeit thematisiert. Nicht unter die doppelte Freiwilligkeit fallen Spitäler mit Grundversorgungsauftrag. Daher ist die Frage zu prüfen, ob sich daraus Konsequenzen für Patientinnen und Patienten ergeben. Schliesslich werden der medizinische Notfall und die entsprechenden Regelung im EPDG unter den Aspekten der Freiwilligkeit und des Zwangs betrachtet.
Abstract
Die Abhandlung soll einen rechtsvergleichenden Diskussionsbeitrag zur laufenden Debatte über die erfolgte Änderung des schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes leisten. Weiter soll sie Problemstellungen und Grenzziehungen aufzeigen, die sich im Hinblick auf die eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik stellen.
Abstract
Gerade in der Radiologie wird der Einsatz von Artificial Intelligence bzw. Machine Learning es ermöglichen, die Arbeitslast der Ärzteschaft zu reduzieren und dadurch z.B. mehr Zeit für komplexere Fälle und für den direkten Patientenkontakt zu ermöglichen. Während sich zumindest die medizinische Forschung bereits intensiv mit dem Machine Learning und dessen Einsatz in der Medizin auseinandersetzt, fehlen weitestgehend äquivalente rechtliche Würdigungen. Es gilt, sich auch aus rechtlicher Perspektive frühzeitig und intensiver mit den damit einhergehenden rechtlichen Herausforderungen auseinanderzusetzen, um den daraus resultierenden Chancen und Gefahren gerecht zu werden.
Abstract
In Arzthaftungsfällen stellen sich interessante deckungsrechtliche und haftungsrechtliche Fachfragen im Kontext mit der Leistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers und des Rechtsschutzversicherers. Die Autoren setzen sich im Beitrag mit dieser spezifischen Rechtsmaterie auseinander.
Abstract
Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Leistungsvergütung stationärer Behandlung nach KVG wollte der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Spitälern fördern. Der Beitrag geht der Frage nach, ob dadurch die öffentliche Hand (Kantone und Gemeinden) als Spitalträgerin oder als Subventionsgeberin zur Wahrnehmung der öffentlichen Gesundheitsversorgung eingeschränkt wird.
Abstract
Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Leistungsvergütung stationärer Behandlung nach KVG wollte der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Spitälern fördern. Der Beitrag geht der Frage nach, ob dadurch die öffentliche Hand (Kantone und Gemeinden) als Spitalträgerin oder als Subventionsgeberin zur Wahrnehmung der öffentlichen Gesundheitsversorgung eingeschränkt wird.
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Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist am 15. April 2017 in Kraft getreten. Der Beitrag untersucht, unter den Aspekten der Freiwilligkeit und des Zwanges, ausgewählte rechtliche Fragen. Namentlich wird die sogenannte doppelte Freiwilligkeit thematisiert. Nicht unter die doppelte Freiwilligkeit fallen Spitäler mit Grundversorgungsauftrag. Daher ist die Frage zu prüfen, ob sich daraus Konsequenzen für Patientinnen und Patienten ergeben. Schliesslich werden der medizinische Notfall und die entsprechenden Regelung im EPDG unter den Aspekten der Freiwilligkeit und des Zwangs betrachtet.
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Gerade in der Radiologie wird der Einsatz von Artificial Intelligence bzw. Machine Learning es ermöglichen, die Arbeitslast der Ärzteschaft zu reduzieren und dadurch z.B. mehr Zeit für komplexere Fälle und für den direkten Patientenkontakt zu ermöglichen. Während sich zumindest die medizinische Forschung bereits intensiv mit dem Machine Learning und dessen Einsatz in der Medizin auseinandersetzt, fehlen weitestgehend äquivalente rechtliche Würdigungen. Es gilt, sich auch aus rechtlicher Perspektive frühzeitig und intensiver mit den damit einhergehenden rechtlichen Herausforderungen auseinanderzusetzen, um den daraus resultierenden Chancen und Gefahren gerecht zu werden.
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Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 20. Dezember 2016 bis 12. Juli 2017.
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BGer – Das Bundesgericht hat einen Schlussstrich unter das Verfahren um blockierte Gelder des italienischen Stahlkonzerns Ilva gezogen. Die rund 1,3 Milliarden Euro waren seit 2013 eingefroren. Aufgrund eines Vergleichs ging das Geld nach Italien zurück. (Urteil 1C_635/2015)
Abstract
BGer – Die Gemeinde Zollikon hatte im Jahre 1923 von einem Einwohner verschiedene Vermögenswerte geerbt, um diese für ein Heim «für alte Leute» zu verwenden. Der Zweck sei erfüllt, befand die Gemeindeversammlung 2015 und hob das Legat auf. So einfach ist das aber nicht, hält das Bundesgericht fest. (Urteil 1C_70/2017)
Abstract
BGer – Im Gegensatz zum Fussballverband FIFA und anderen internationalen Sportvereinigungen gibt es keine Steuerbefreiung für nationale Sportverbände. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) abgewiesen – bereits zum zweiten Mal. (Urteil 2C_314/2016 und 2C_315/2016)
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2017 die Totalrevision der Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Abstract
Die Eidgenössischen Räte haben die Zuständigkeit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die Aufsicht über ausländische Revisionsunternehmen reduziert. Der Investorenschutz soll aber weiterhin gewährleistet werden. Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 23. August 2017 das entsprechende Gesetz, gegen das kein Referendum ergriffen wurde, auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt.
Abstract
Kostenerlass nach Art. 112 ZPO. Dieser betrifft allein nach Beendigung des Verfahrens rechtskräftig auferlegte Gerichtskosten. Die teilweise durch die Lehre gestützte Praxis, wonach ein Erlass ausgeschlossen sei, wenn die unentgeltliche Rechtspflege im Verfahren wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt wurde, ist nicht haltbar. Die beiden Fragen sind auseinander zu halten.
Jusletter