Rückkehr nach Eritrea zulässig und zumutbar
BVGer – Eritreer, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, müssen bei der Rückkehr ins Heimatland nicht generell mit erneuter Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung rechnen. Damit droht den Betroffenen keine menschenrechtswidrige Behandlung. Dies hält das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 17. August 2017 fest. (Urteil D-2311/20161)
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