Unterbringung eines psychisch Kranken im Gefängnis war rechtens
BGer – Ein ehemaliger ägyptischer Polizeioberst, der im Jahr 2000 in die Schweiz flüchtete, erhält für seinen über sechs Jahre dauernden Aufenthalt im Genfer Gefängnis in Champ-Dollon keine Genugtuung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_154/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare