Liebe Leserinnen und Leser

Daniel Kettiger bespricht das Urteil 2C_327/2017 vom 12. September 2017 betreffend einen Rechtsstreit um einen Haltestellennamen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde gestützt auf das verfassungsmässige Anwendungsgebot von Bundesgesetzen trotz Verletzung der Rechtsweggarantie ab. Es ist nun am Gesetzgeber zu beurteilen, ob der Rechtsschutz im Bereich der geografischen Namen ausreichend ist. Der Autor stellt diesen dar und schätzt seine Bedeutung in der Praxis als eher gering ein.   

Dem Urteil 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017 zur Schiedsbeschwerde von Michel Platini widmet sich Irma Ambauen. Darin prüft das Bundesgericht die Willkürrüge von Herrn Platini gestützt auf Art. 393 lit. e ZPO, obwohl es sich um ein internationales Schiedsverfahren handelt. Die Autorin würdigt die zugrundeliegende Argumentation des Bundesgerichts und erachtet sie als grundsätzlich begrüssenswert, wenngleich gewichtige Fragen offenbleiben.   

Die Digitalisierung der Finanzindustrie ist ein globaler Trend. Dominik Leimgruber und Björn-Gunnar Flückiger geben einen Überblick über die Fintech-Regulierungen in der Schweiz – etwa die «Sandbox» als bewilligungsfreies Testfeld für Jungunternehmen oder die vorgesehene neue Bewilligungskategorie für Fintech-Unternehmen (in Abgrenzung zur Bankenbewilligung) – und würdigen diese als überwiegend positiv für den Finanzplatz Schweiz.   

John Curran befasst sich mit dem arbeitsrechtlichen Schutz von streikenden Arbeitnehmenden unter Berücksichtigung des Schweizer Rechts. Basis ist eine Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung über den Rechtsschutz streikender Arbeiter in sieben europäischen Staaten. Selbst in diesem kleinen Studienperimeter zeigen sich erhebliche Unterschiede.

Zum Abschluss seiner Rezensionstrilogie bespricht Roland Pfäffli die Dissertation von Flurina Hitz mit dem Titel «Das Baurecht als selbstständiges und dauerndes Recht: Konstruktion aus dinglichen und obligatorischen Rechtspositionen»; nach Einschätzung des Autors ein Buch, das ein in der Literatur noch wenig behandeltes Thema mit hohem Praxisbezug aktuell, anwendergerecht aufgearbeitet und wissenschaftlich fundiert behandelt.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Im Urteil 2C_327/2017 vom 12. September 2017 befasst sich das Bundesgericht in einer Art «Lehrbuch-Fall» mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) und dem für die Gerichte geltenden Anwendungsgebot für Bundesgesetze (Art. 190 BV). Anlass dazu bietet eine Regelung in der Geoinformationsgesetzgebung des Bundes, die besagt, dass der Bundesrat in letzter Instanz über Streitigkeiten betreffend die geografischen Namen entscheidet. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass diese Gesetzesnorm gegen die Rechtsweggarantie verstösst, muss aber wegen Art. 190 BV die Beschwerde trotzdem abweisen.

Irma Ambauen
Irma Ambauen
Abstract

Mit Urteil vom 29. Juni 2017 wies das Bundesgericht die Schiedsbeschwerde von Michel Platini gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ab. Das Bundesgericht begründete das Urteil eingehend. Es erinnerte dabei an zahlreiche generelle Prinzipien seiner Rechtsprechung zur Schiedsbeschwerde. Gleichzeitig liess es einzelne Fragen unbeantwortet. Interessant sind insbesondere die bundesgerichtlichen Erwägungen zur anwendbaren lex arbitri, die im Folgenden näher erläutert werden.

Beiträge
Dominik Leimgruber
Dominik Leimgruber
Björn-Gunnar Flückiger
Björn-Gunnar Flückiger
Abstract

Die Autoren stellen die aufgrund der technologischen Innovationen im Finanzsektor entwickelte neue Bankengesetzgebung vor (Fintech-Regulierung). Sie erläutern dabei die auf Verordnungsstufe bereits per 1. August 2017 in Kraft getretenen Anpassungen und die auf Gesetzesebene neu vorgesehene Bewilligungskategorie. Hinsichtlich der Anpassungen in der Bankenverordnung nehmen sie dabei auch auf die nötig gewordene Teilrevision des FINMA-RS 08/3 «Publikumseinlagen bei Nichtbanken» Bezug. Abschliessend würdigen die Autoren die Schweizer Fintech-Regulierung als insgesamt positiv und sehen darin einen möglichen Standortvorteil für den Finanzplatz Schweiz.

John Curran
John Curran
Abstract

Als Ausgleich des Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden können Streiks und andere kollektive Instrumente effektive Mittel für Arbeiter darstellen, um ihre Forderungen zu sichern oder sich gegen Veränderungen seitens der Arbeitgebenden zu wehren. Dieser Schritt birgt jedoch Risiken. In einer Vergleichsstudie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung wurde der Rechtsschutz streikender Arbeiter in sieben europäischen Staaten verglichen. Der Beitrag berichtet über die Resultate der Studie und fragt – mit Blick auf das Schweizer Recht – ob, und wenn ja, welcher spezielle Schutz streikenden Arbeitern gewährt wird. (ah)

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Eine aktuelle Zürcher Dissertation befasst sich eingehend mit dem selbstständigen und dauernden Baurecht. Obschon diese spezielle Ausgestaltung des Baurechts eine Dienstbarkeit ist, wird sie im Rechtsverkehr regelmässig wie ein Grundstück behandelt. Dieses Buch bildet die Grundlage für die vorliegende Rezension.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Waadtländer Justiz darf Vermögenswerte von François Légeret nach seiner Verurteilung vom März 2010 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe nicht einziehen. Das Bundesgericht hat dies in seinem, am 3. November 2017 veröffentlichten, Urteil verneint. (Urteil 6B_735/2016) (as)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein Pferd kann laut Bundesgericht auch dann als «im häuslichen Bereich» gehaltenes Tier gelten, wenn es in einiger Distanz vom Wohnort des Halters lebt. Das kann zu einem höheren Schadenersatz führen, wenn das Tier durch einen Dritten zu Schaden kommt. (Urteil 4A_241/2016)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf im Rahmen von internationalen Amtshilfeverfahren in Steuersachen dem ersuchenden Staat Auskunft über den Stand des Verfahrens geben (Praxis der «status updates»). Die im vorliegenden Fall an Spanien gelieferte Information, wonach «eine Beschwerde erhoben worden und das Verfahren vor den Gerichten des Bundes hängig sei» ist rechtskonform. (Urteil 2C_201/2016)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein ehemaliger ägyptischer Polizeioberst, der im Jahr 2000 in die Schweiz flüchtete, erhält für seinen über sechs Jahre dauernden Aufenthalt im Genfer Gefängnis in Champ-Dollon keine Genugtuung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_154/2017)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein ehemaliger Genfer Vermögensverwalter der Credit Suisse (CS), der rund CHF 100 Millionen veruntreut haben soll, kommt vorerst nicht auf freien Fuss. Der Franzose ist wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsführung angeklagt. (Urteil 1B_416/2017)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Waadtländer Staatsanwaltschaft muss zum Todesfall eines Rekruten im Jahr 2012 weitere Untersuchungen über das Verhalten von zwei Ärzten durchführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern des jungen Mannes gegen die Einstellung der Strafuntersuchung gutgeheissen. (Urteil 6B_170/2017)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein 46-jähriger Mann, der seine Ehefrau an Pfingsten 2013 in Möhlin (AG) brutal umbrachte, muss wegen Mordes definitiv 18 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Portugiesen gegen das vom Aargauer Obergericht verschärfte Urteil abgewiesen. (Urteil 6B_540/2017)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein Bauer aus der Gemeinde Eschenbach (SG) muss nicht dulden, dass der Betreiber eines Skilifts sein Land als Skipiste präpariert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. (Urteil 5A_676/2017)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob eine Regelung der SBB bezüglich lohnrelevanter Mitarbeiterqualifikation eine indirekte Diskriminierung für Frauen darstellt. Eine Angestellte hatte wegen des Mutterschaftsurlaubs und krankheitsbedingter Absenzen mehr als ein halbes Jahr nicht gearbeitet und erhielt deshalb keine Beurteilung. (Urteil 8C_605/2016)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern, welches der Krankenkasse Turbenthal ihren Status als Krankenkasse aberkannt hatte. Im Urteil vom 24. Oktober 2017 stellt das Gericht fest, dass Krankenkassen die gesetzlichen Anforderungen zwingend erfüllen müssen. (Urteil C-4010/2015)

Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Die CO2-Sollwerte von Autoimporteuren für das Jahr 2014 werden veröffentlicht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde von sieben Importeuren abgewiesen, die sich gegen die Publikation wehrten. (Urteil A-6755/2016)

Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Plangenehmigung für den Bau von Schnellabrollwegen auf dem Flughafen Zürich abgewiesen. Den unterlegenen Gemeinden und Fluglärm-Vereinigungen steht noch der Weg ans Bundesgericht offen. Sie befürchten mehr Flugbewegungen. (Urteil A-2415/2016)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen am 3. November 2017 hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF zum Energiegesetz gutgeheissen. Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen die «Abstimmungs-Arena» von Fernsehen SRF zur Energiestrategie. Ebenfalls abgewiesen wurden sechs Beschwerden gegen die viel diskutierte «Arena» von Fernsehen SRF über «Trumps Krieg gegen die Medien».

Jurius
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst ihre Untersuchung über Preisabreden im Verzinkungsmarkt mit einvernehmlichen Regelungen ab und spricht Bussen in Höhe von insgesamt rund CHF 8 Mio. aus.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den zugehörigen Verordnungsrevisionen zur Kenntnis genommen und die Verordnungen verabschiedet. Die drei neuen und sechs revidierten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt mehrere an Banken gerichtete Rundschreiben an die Änderungen von Basel III und internationalen Rechnungslegungsstandards an. Sie führt hierzu eine Anhörung bis Ende Januar 2018 durch. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2019 und somit ein Jahr später als nach internationalem Zeitplan vorgesehen in Kraft treten.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2017 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.