Direkte Auszahlung von Familienzulagen an Sorgeberechtigte möglich
BGer – Familienzulagen müssen direkt an den sorgeberechtigten Elternteil ausbezahlt werden, wenn der Zahlungspflichtige diese nicht von sich aus weiterleitet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 8C_464/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare