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Das Bankkundengeheimnis und die Geldwäschereibekämpfung

Arnaud Beuret
Beitragsarten:

Beiträge

Rechtsgebiete:

Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Zitiervorschlag: Arnaud Beuret, Das Bankkundengeheimnis und die Geldwäschereibekämpfung, in: Jusletter 16. April 2018

Vorliegender Beitrag widmet sich dem Zusammenspiel des Bankgeheimnisses mit den geldwäschereirechtlichen Bestimmungen. Die Handlung, welche beide Aspekte verknüpft, ist die Geldwäschereimeldung an die Meldestelle. Deren Ausprägungen sind insofern besonders bedeutend: Einerseits müssen die Voraussetzungen einer solchen Meldung in ihren Umrissen klar erfasst werden, andererseits ist ein besonderes Augenmerk auf ihre Wirkungen zu legen. Hierbei zeigt sich, dass sich – nicht zuletzt aufgrund des sich schnell wandelnden Rahmens – sowohl für die Meldenden als auch für die Gemeldeten manch ungeahnte Schwierigkeit und bedeutsame Folgen zeitigen können.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Voraussetzungen und Umfang der Geldwäschereimeldung
    • a. Allgemeines
    • b. Voraussetzungen der Meldung: der gute Glaube
    • c. Voraussetzungen der Meldung: der Verdacht
    • d. Die Meldung gemäss SRVG sowie der Händlerinnen und Händler
    • e. Umfang der Meldung
    • f. Zwischenfazit
  • 3. Die Analysemöglichkeiten der Meldestelle für Geldwäscherei
    • a. Überblick
    • b. Art. 11a GwG
    • c. Austausch mit anderen Behörden
    • d. Das Beispiel der neuen Steuervortat
  • 4. Fazit
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