Jusletter

Keine bedingte Entlassung für Kuvet-Entführer

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie, Straftaten gegen die Freiheit, Freiheitsentziehende Sanktionen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine bedingte Entlassung für Kuvet-Entführer, in: Jusletter 23. April 2018
BGer – Der Haupttäter im Entführungsfall Kuvet aus dem Jahr 2000 wird nicht bedingt entlassen. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Mann wurde 2002 zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt. (Urteil 6B_208/2018)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.