Keine bedingte Entlassung für Kuvet-Entführer
BGer – Der Haupttäter im Entführungsfall Kuvet aus dem Jahr 2000 wird nicht bedingt entlassen. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Mann wurde 2002 zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt. (Urteil 6B_208/2018)
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