Nicht nachvollziehbare Berechnung von Schwyzer Justizbehörden
BGer – Ein Verurteilter staunte, als auf seine Freiheitsstrafe von 36 Monaten noch 311 Tage draufgelegt wurden, als Ersatz für nicht bezahlte Bussen aus Strafbefehlen. Von diesen wusste der Mann nichts, und die Behörden können ihm auch nicht das Gegenteil beweisen, wie das Bundesgericht festgestellt hat. (Urteil 6B_164/2018)
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