ProLitteris: Zu hohe Pensionskassenbeiträge
BVGer – Das Institut für Geistiges Eigentum hat die Verwertungsgesellschaft ProLitteris zu Recht angewiesen, ergänzende Lohnzahlungen an drei Geschäftsleitungsmitglieder teilweise zurückzufordern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-5220/2014)
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