Khalaf M. Al-Dulimi: Revisionsgesuch gutgeheissen – WBF muss neu entscheiden
Aus dem Bundesgericht
Völkerrecht, EMRK, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: Jurius, Khalaf M. Al-Dulimi: Revisionsgesuch gutgeheissen – WBF muss neu entscheiden, in: Jusletter 4. Juni 2018
BGer – Das Bundesgericht heisst das Revisionsgesuch des irakischen Staatsangehörigen Khalaf M. Al-Dulimi gut, das dieser im Anschluss an den Entscheid der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2016 erhoben hat. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird prüfen müssen, ob der Betroffene vom Sanktionenkomitee der UNO in willkürlicher Weise auf die Liste der Personen aufgenommen wurde, deren Vermögenswerte von den UNO-Mitgliedstaaten einzuziehen sind. (Urteil 2F_23/2016)
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