Liebe Leserinnen und Leser
Ist eine künstliche Intelligenz der bessere Jurist? Soll der T-Shaped Lawyer programmieren lernen bzw. wie sieht das Rechtsstudium der Zukunft aus? Sind das Erstellen und Versenden von Word-Dokumenten für das juristische Arbeiten überhaupt noch lege artis bzw. wie wird das zurzeit papier- und MS-Word ausgerichtete Verfassen von Dokumenten in Zukunft von statten gehen? Wo stehen Blockchain und Smart Contracts und wie viel Arbeit bleibt am Ende des Tages für den Juristen übrig?
Diesen und weiteren Fragen sind rund 170 Teilnehmende am 3. Mai 2018 am 4. Weblaw Forum LegalTech in Bern nachgegangen. Die vorliegende Ausgabe von Jusletter ist dieser Tagung und dem Schwerpunktthema LegalTech «Taten statt Worte.» gewidmet.
Publiziert werden die Referate in Form von zitierfähigen Podcasts. Positionen aus der Paneldiskussion zum Thema «Muss ein Anwalt heute programmieren können?» werden im Rahmen zweier schriftlicher Beiträge von Simon Ahammer und Gian Sandro Genna wiedergegeben.
Daniel Pfäffli gibt mit seinem Tagungsbericht einen Überblick zur Veranstaltung und zu den einzelnen Referaten.
In einer breit angelegten «Challenge» hat die künstliche Intelligenz (AI) «Case Cruncher Alpha» über 100 Anwälte aus London deutlich mit 86% im Vergleich zu 62% Erfolgsquote geschlagen. Ersetzt AI die Arbeit von uns Juristen? Falls ja, in welchem Ausmass? Ludwig Bull, Scientific Director CaseCrunch Systems Ltd. Cambridge, erläutert in seinem Referat die Challenge und zeigt auf, was AI im Recht aktuell bedeutet und was der Stand der Arbeiten ist. Der Tages-Anzeiger vom 26. Mai 2018 widmete dem Referenten einen Artikel mit dem Titel «Der Roboter-Anwalt ist da».
Document Automation lege artis geht deutlich über das Automatisieren von Prozessen und das Setzen von Variablen hinaus. Ein Stichwort in dem Zusammenhang ist De-Wordisierung. Philipp Roth, CEO und Mitinhaber taxlawfactory GmbH, und Franz Kummer, Mitgründer und CEO Weblaw AG, zeigen auf, wie Document Automation lege artis aussieht und wohin die Reise geht.
Warum werden uns Blockchain und Smart Contracts noch in Jahren beschäftigen bzw. unsere Beschäftigung verändern? Salvatore Iacangelo, Rechtsanwalt, COO und Chief Digital Officer Bär und Karrer, zeigt, wie die Blockchain-Technologie weit über das Gebiet der digitalen Währung hinaus das Verständnis von Handel, Sicherheit und Vertrauen verändern wird. Andreas Glarner, Legal Partner MME, präsentiert den Teilnehmenden des Weblaw Forums das Setup und die Anwendungsfelder von Smart Contracts. Wie lange noch, bis diese die bewährten Verträge in Schriftform ablösen?
Roland Mathys, Partner Schellenberg Wittmer, setzt sich in seinem Referat mit dem länderübergreifenden e-Discovery auseinander. Unternehmen sehen sich in solchen Verfahren mit Fragen des Datenschutzes, des Berufsgeheimnisses und sogenannter «Blocking Statutes» konfrontiert.
Das Referat von Leo Staub, Akademischer Direktor Law & Management, Executive School Universität St. Gallen, über die digitale Transformation als Leadership-Herausforderung in Kanzlei und Rechtsabteilung wurde aufgrund eines technischen Problems leider nicht aufgezeichnet. Der Podcast kann darum nicht wiedergegeben werden.
Was ist der T-Shaped Lawyer bzw. soll der Jurist der Zukunft programmieren können, um im digitalisierten und automatisierten Alltag bestehen zu können? Diesen Fragen wurde am Weblaw Forum LegalTech im Rahmen der Paneldiskussion «Muss ein Anwalt heute programmieren können?» mit Nora Teuwsen, Group General Counsel SBB, Simon Ahammer, Rechtsanwalt Jöchle & Ahammer München, Gian Sandro Genna, Rechtsanwalt und Inhaber Jusonline AG, und Ludwig Bull intensiv nachgegangen. Simon Ahammer und Gian Sandro Genna halten Ihre Positionen in zwei Beiträgen fest.
Viel Spass bei der Lektüre und beim Anschauen der Podcasts.
Save the date! Merken Sie sich schon jetzt den 16. Mai 2019. Dann findet das 5. Weblaw Forum LegalTech statt.
Für LegalTech-Interessierte: Auf legaltech.weblaw.ch finden Sie alles rund um Technologien, die den Umgang mit oder den Zugang zu Recht automatisieren, erleichtern und verändern. Zweiwöchentlich stattfindende Webinare zum Thema und die kostenlosen Podcasts dazu finden Sie ebenfalls dort.
Podcast-Reihe «Blockchain»: Vom 27. Februar bis 10. April 2018 fand die Webinar-Reihe «Blockchain» statt. Diese steht als Podcast-Reihe zum Download zur Verfügung unter: podcasts.weblaw.ch/blockchain_module/blockchain_info.html
Abstract
Warum KI und Recht? In diesem Podcast erfahren Sie es – Ludwig Bull fasst für Sie sowohl die Grundlagenforschung in der künstlichen Intelligenz im Rechtswesen als auch praktische Anwendungsmöglichkeiten zusammen. In diesem Podcast erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung der KI und ihrer wachsenden Bedeutung nicht nur für den Rechtsmarkt, sondern auch für die Rechtstheorie und das Selbstverständnis des Rechtsanwalts und Rechtswissenschaftlers.
Abstract
Juristen arbeiten grundsätzlich noch mit Papier; Dokumentenerstellung und -austausch bilden einen wesentlichen Teil der Tätigkeit. Document Automation bietet Juristen die Möglichkeiten, Schreib- und Routineprozesse zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Qualität zu verbessern. Als Schlüsselstelle für einen umfassenden Document Workflow geht sie weit über die standardisierte Erstellung von juristischen Dokumenten mit Variablen hinaus. Document-Life-Cycle, medienbruchfreie Prozesse, Knowledge Management sowie ein interaktives Kundenmanagement sind ebenso eng mit dem Thema verknüpft wie künstliche Intelligenz. Die Referenten zeigen den «State of the Art» und machen einen Ausblick, was den Juristen in naher Zukunft bei der Arbeit mit Dokumenten erwarten wird.
Abstract
Die Blockchain-Technologie basiert auf dem Prinzip eines dezentralen Netzwerks und hat ein grosses Innovationspotential – nicht nur bei digitalen Währungen. Vielmehr eröffnet die Blockchain-Technologie Perspektiven für eine Zukunft, in der Tausch, Handel, Vertrauen und Sicherheit neu gedacht und konzipiert werden. Sie hat auch das Potenzial, als Technologie für ganz alltägliche Anwendungen zu dienen und neue Möglichkeiten zu schaffen. Was ist aber eine Blockchain genau und für welche Anwendungsfälle macht sie Sinn? Eine Erklärung (fast) ohne technische Ausdrücke über Wesen und Funktionen einer weiteren technischen Revolution.
Abstract
Der Podcast zeigt die Präsentation von Dr. Andreas Glarner anlässlich des Weblaw Forums Legaltech im Mai 2018 zum Thema «smart contract». Im ersten Teil werden die technischen Eigenschaften von smart contracts auf der Blockchain sowie deren Grundidee, Rechtsbeziehungen digital festzulegen und abzuwickeln, aufgezeigt. Weiter werden die zahlreichen Vorteile den Grenzen und Gefahren von smart contracts gegenübergestellt. Abschliessend erklärt Glarner die rechtlichen Herausforderungen, welche die Technologie der smart contracts sowie der Blockchain generell mit sich bringt.
Abstract
Schweizer Unternehmen sind oft in E-Discovery Verfahren involviert, die meist von Prozessen in den USA ausgehen. Dabei sind die Interessen des Unternehmens je nach Konstellation (z.B. Rolle im Verfahren, Beweislage, Drittinteressen) sehr unterschiedlich. Was kann ein Unternehmen tun, um sich gegen eine E-Discovery zu wehren? Was muss ein Unternehmen beachten, damit es bei einer E-Discovery kein Recht verletzt? Im Zentrum stehen Datenschutz, Berufsgeheimnisse und «Blocking Statutes», wobei die Digitalisierung der Discovery neue Möglichkeiten eröffnet. Zudem wird ein kurzer Blick auf neueste Entwicklungen wie den CLOUD Act der USA geworfen.
Abstract
Nach einem Jahr voller Veranstaltungen und Beiträge zu LegalTech, das zwar viele abstrakte Thesen aber nur wenig Konkretes bezüglich der zunehmenden Digitalisierung im Rechtsmarkt hervorgebracht hat, versucht der Autor die zu erwartenden Entwicklungen im laufenden Jahr zu diesem Thema aufzuzeigen. Dieser Beitrag entstand im Anschluss an das diesjährige Weblaw Forum LegalTech in Bern, bei welchem der Autor am Panel «Muss ein Anwalt heute programmieren können?» teilnahm.
Abstract
Digitalisierung, LegalTech, Blockchain, SmartContracts, eDiscovery – die Welt der Juristen verändert sich rasant. In diesem Umfeld stellt sich die Frage: Muss ein Anwalt heute programmieren können? Müssen vertiefte IT-Kenntnisse bereits im Studium erworben werden? Der Autor verneint die erste und bejaht die zweite Frage: Moderne Juristen müssen zwar nicht programmieren können, vertieftes IT-Wissen ist jedoch unabdingbar und sollte bereits an den Universitäten gelehrt werden.
Abstract
Am 3. Mai 2018 fand im PROGR in Bern das Weblaw Forum LegalTech 2018 mit dem Motto «Taten statt Worte.» statt. Nebst den Referaten zu künstlicher Intelligenz, Dokumentenautomatisierung, Blockchain, Smart Contracts, Crossborder E-Discovery und der digitalen Transformation wurde in einem Panel die Frage diskutiert, ob Juristen programmieren (lernen) sollten. Dieser Beitrag berichtet von der Tagung, insbesondere werden die Referate der (inter-)nationalen Expertinnen und Experten zusammengefasst.
Abstract
BGer – Die blosse Tatsache, dass ein Richter mit einer Verfahrenspartei auf Facebook «befreundet» ist, bildet für sich allein keinen Ausstandsgrund. Ohne zusätzliche Hinweise kann daraus nicht auf eine freundschaftliche Beziehung geschlossen werden, die den Anschein der Befangenheit eines Richters zu begründen vermöchte. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Mutter aus dem Kanton Wallis ab. (Urteil 5A_701/2017)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst das Revisionsgesuch des irakischen Staatsangehörigen Khalaf M. Al-Dulimi gut, das dieser im Anschluss an den Entscheid der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2016 erhoben hat. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird prüfen müssen, ob der Betroffene vom Sanktionenkomitee der UNO in willkürlicher Weise auf die Liste der Personen aufgenommen wurde, deren Vermögenswerte von den UNO-Mitgliedstaaten einzuziehen sind. (Urteil 2F_23/2016)
Abstract
BGer – Die Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts gewährt der Beschwerde des peruanischen Fussballspielers Paolo Guerrero gegen den noch nicht begründeten Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) superprovisorisch die aufschiebende Wirkung. Die vom TAS von sechs Monaten auf vierzehn Monate erhöhte Sperre wegen einer Verletzung der Anti-Doping-Bestimmungen der FIFA hat somit vorerst keine Wirkung. Als Konsequenz kann Paolo Guerrero an der nächsten Fussball-Weltmeisterschaft der FIFA teilnehmen, die vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 in Russland stattfinden wird. (Urteil 4A_318/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Gemeindepräsidenten von Leytron (VS) gegen die Einstellung eines Strafverfahrens in der Affäre Cleusix nicht eingetreten. Der Gemeindepräsident hatte in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige wegen unbefugten Aufnehmens fremder Gespräche eingereicht. (Urteil 6B_1128/2017)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Psychiaters wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, der einem Gefängnisinsassen Methadon und Valium verschrieben hatte. Das Zusammenwirken der Substanzen führte zum Tod des Gefangenen. (Urteil 6B_31/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Genfers wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Ein Freund des Verurteilten hatte mit dessen Sturmgewehr unabsichtlich einen Kollegen erschossen. (Urteil 6B_1371/2017)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Waadtländers wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Der Mann hatte nach dem Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift «Charlie Hebdo» im Januar 2015 auf Facebook gefragt, wer beim «Abfackeln von Muslimen» mitmache. (Urteil 6B_267/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und fünf Monaten für einen heute 21-jährigen Mann bestätigt. Das Berner Obergericht hatte ihn des qualifizierten Raubes, der Gefährdung des Lebens und weiterer Straftaten für schuldig befunden. (Urteil 6B_1321/2017)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gegen die Plangenehmigung für den Bau des Parkhauses P10 am Flughafen Zürich abgewiesen. Die Flughafen Zürich AG will ein Parkhaus mit 3‘041 zusätzlichen Plätzen bauen. (Urteil A-2835/2017)
Abstract
BVGer – Das Kommando Ausbildung der Schweizer Armee muss in einem zweiten Anlauf genauer begründen, warum sie einem Mitglied eines Militärvereins keine Uniform ausleihen will. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-2366/2018)
Abstract
BVGer – Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat einem «Blick»-Journalisten 2017 zu Unrecht keine Informationen zur Anzahl überprüfter Asylgesuche geliefert. Dies hätte er tun müssen, bevor die Zahlen im Geschäftsbericht des Bundesrates veröffentlicht wurden, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. (Urteil A-2070/2017)
Abstract
Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 mit einer Anpassung der Sanktionsverordnung gegenüber Syrien eine Präzisierung und Formalisierung der Bewilligungsprozesse hinsichtlich bestimmter Chemikalien, Werkstoffe und anderer Güter beschlossen. Dieser Schritt erfolgt im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Isopropanol nach Syrien im Jahr 2014. Die Nachprüfung dieses Geschäfts hatte ergeben, dass das SECO korrekt handelte, als es diese Lieferung nicht verhinderte. Der Stoff wurde vollständig im Herstellungsprozess eines Medikamentes des Schweizer Auftraggebers verwendet. Der Bundesrat will inskünftig aber sicherstellen, dass alle Lieferungen von Gütern nach Syrien, die statt für ihre vorgesehene, legitime Verwendung für die Herstellung von Kampfstoffen missbraucht werden könnten, einem Bewilligungsverfahren unterstellt werden. Eine vergleichbare Ausfuhrbeschränkung für solche Güter kennt auch die EU. Die Änderung tritt am 1. Juni 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2018 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter