Fluglärm- und Schadstoffbelastung durch Kampfjets: Beschwerde abgewiesen
BGer – Die Lärm- und Schadstoffimmissionen durch Flugbewegungen von F/A-18- und Tiger-Kampfjets im Gebiet Meiringen (BE) und Umgebung sind nicht widerrechtlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Stiftung «Giessbach dem Schweizervolk» und von weiteren Beteiligten gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. (Urteil 1C_547/2017)
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