Besserer Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
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