Jusletter

Krankenkasse bezahlt Spezialtransporte nur bei indizierten Fällen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Krankenkasse bezahlt Spezialtransporte nur bei indizierten Fällen, in: Jusletter 24. September 2018
BGer – Kann ein Patient mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel transportiert werden, muss eine Krankenkasse die Kosten für einen Spezialtransport nicht übernehmen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_408/2018)

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