Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Christoph Brunner, Dario Galli und Markus Vischer präsentieren die Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht 2017. Wegleitende publizierte und unpublizierte Entscheide werden dargestellt, in den Kontext von Lehre und früherer Rechtsprechung gestellt und kritisch gewürdigt (zuletzt: Christoph Brunner / Markus Vischer / Dario Galli, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2016, in: Jusletter 20. November 2017).
 
Patricia Usinger-Egger bespricht und würdigt das Urteil des Bundesgerichts 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 (zur Publikation vorgesehen), wonach nichtdeckende kantonale Höchstansätze für Pflegeleistungen, die nicht durch die gesetzlich limitierten Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der versicherten Personen gedeckt sind, gegen die Pflicht zur Regelung der Restfinanzierung gemäss Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG verstossen.
 
Die Angestellte eines Pflegeheims wird von einer Heimbewohnerin des Diebstahls bezichtigt und in der Folge ordentlich unter gleichzeitiger Freistellung entlassen. Daniel Donauer und Nicole Donauer befassen sich mit der ordentlichen und ausserordentlichen Verdachtskündigung im Schweizer Arbeitsrecht und untersuchen anhand der Rechtsprechung die Voraussetzungen für deren Zulässigkeit und die Rechtsfolgen.
 
Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG («Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen») verlangt die WEKO von marktbeherrschenden Unternehmen, ihren Kunden Rabatte automatisch zu gewähren. Nach Ansicht von Adrian Raass verfehlt diese Praxis der Meistbegünstigung den Zweck der kartellrechtlichen Norm, nämlich volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Wirkungen zu verhindern.
 
Roland Pfäffli weist auf die aktuell nachgeführte 52. Auflage der Textausgabe zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht mit Anhängen, Querverweisen, Sachregister und Anmerkungen von Peter Gauch und Hubert Stöckli hin.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche und natürlich eine spannende Lektüre.

Leiterin Jusletter
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

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