Dschihad-Rückkehrer muss sich an diverse Auflagen halten
BStGer – Ein am 9. August 2016 festgenommener mutmasslicher Dschihad-Rückkehrer aus der Romandie muss sich weiterhin an gewisse Auflagen halten. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des 31-Jährigen abgewiesen, weil nach wie vor Verdunkelungsgefahr besteht. (Beschluss BB.2018.92)
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