Jusletter

Dschihad-Rückkehrer muss sich an diverse Auflagen halten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
  • Zitiervorschlag: Jurius, Dschihad-Rückkehrer muss sich an diverse Auflagen halten, in: Jusletter 1. Oktober 2018
BStGer – Ein am 9. August 2016 festgenommener mutmasslicher Dschihad-Rückkehrer aus der Romandie muss sich weiterhin an gewisse Auflagen halten. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des 31-Jährigen abgewiesen, weil nach wie vor Verdunkelungsgefahr besteht. (Beschluss BB.2018.92)

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