Fussgänger angefahren: Bundesgericht spricht Autofahrer frei
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers aufgehoben, dem sechseinhalb Meter vor einem Fussgängerstreifen ein musikhörender Fussgänger vor das Auto gelaufen war. Das Luzerner Kantonsgericht hatte den Lenker zu einer Busse von CHF 200 verurteilt. (Urteil 6B_1294/2017)
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