Medienmitteilungen
Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter
Rechtsgebiete:
Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Zitiervorschlag: Jurius, Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter, in: Jusletter 15. Oktober 2018
Kein pädophiler Sexualstraftäter darf künftig mehr mit Kindern arbeiten. Die Gerichte müssen in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
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