Gesichtsverhüllungsverbot im Kanton Tessin: Beschwerden teilweise gutgeheissen
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Gesichtsverhüllungsverbot im Kanton Tessin: Beschwerden teilweise gutgeheissen, in: Jusletter 15. Oktober 2018
BGer – Der Grosse Rat des Kantons Tessin muss die Ausführungsgesetze zum Verbot der Gesichtsverhüllung um zusätzliche Ausnahmetatbestände ergänzen, insbesondere bezüglich politischer Demonstrationen und gewerblicher oder werbender Veranstaltungen. Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden teilweise gut. Nicht geprüft hat das Bundesgericht mangels einer entsprechenden Rüge die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit der Religionsfreiheit. (Urteile 1C_211/2016, 1C_212/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.