Gesichtsverhüllungsverbot im Kanton Tessin: Beschwerden teilweise gutgeheissen
Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Wirtschaftliche u. soziale Rechte, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
Zitiervorschlag: Jurius, Gesichtsverhüllungsverbot im Kanton Tessin: Beschwerden teilweise gutgeheissen, in: Jusletter 15. Oktober 2018
BGer – Der Grosse Rat des Kantons Tessin muss die Ausführungsgesetze zum Verbot der Gesichtsverhüllung um zusätzliche Ausnahmetatbestände ergänzen, insbesondere bezüglich politischer Demonstrationen und gewerblicher oder werbender Veranstaltungen. Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden teilweise gut. Nicht geprüft hat das Bundesgericht mangels einer entsprechenden Rüge die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit der Religionsfreiheit. (Urteile 1C_211/2016, 1C_212/2016)
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