Non au stationnement des motos sur les trottoirs genevois
BGer – Das Abstellen eines Motorrads auf einem Gehweg ist nicht gestattet, auch wenn genügend Platz vorhanden ist. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gegen die Duldung der Behörden in dieser Angelegenheit stattgegeben. (Urteil 6B_716/2018) (dr)
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