Änderung der Eigenmittelverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 eine Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Demnach werden ab dem 1. Januar 2019 auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung halten müssen. Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken wird der Bundesrat 2019 entscheiden.
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