Liebe Leserinnen und Leser
Künstliche Intelligenz und Algorithmen gewinnen in unserem Alltag an Bedeutung. Algorithmen helfen Ärzten bei der Diagnose, unterstützen Menschen beim Geldanlegen, steuern selbstfahrende Fahrzeuge, führen Singles mit Singles zusammen, geben die Preise beim Buchen von Flügen vor oder legen individuelle Werbeanzeigen für Nutzer fest. Wir Herausgeberinnen sind der Ansicht, dass es unter dem Titel «Algorithmen und Recht» zwei Ebenen gibt, die wir in Zukunft diskutieren müssen.
Erstens ist in grundsätzlicher Hinsicht zu hinterfragen, ob Algorithmen einer Regulierung bedürfen. Anlässlich unserer Konferenz «Towards an Algocracy? Interdisciplinary Approaches to Algorithm Governance» am 9. November 2018 in St. Gallen (unser Konferenzhashtag auf Twitter #algocrazy) haben wir diese Frage rege diskutiert und verschiedene Ansätze durchgespielt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich Algorithmen als Regelungsgegenstand nur bedingt eignen. Algorithmen können Manipulationen und Diskriminierungen im Alltag verstärken, sie könnten aber auch zu einer grösseren Objektivität und zu mehr Fairness führen. So oder so sind die Übeltäter nicht die Algorithmen per se, sondern die Menschen dahinter. Der Ruf nach Erklärbarkeit ist nachvollziehbar und in vielen Fällen wären transparentere Verfahren wünschenswert, doch gilt dies nicht für alle Anwendungsgebiete. Dass Algorithmen als Phänomen einheitlich geregelt werden können und sollten, bezweifeln wir deshalb. Die Entwicklungen rund um Algorithmen werfen uns auf uns selbst zurück: Welche Werte und Wertvorstellungen wollen wir Algorithmen füttern? Wie wollen wir mit Algorithmen leben? Die gesellschaftliche Diskussion zu dieser grundlegenden Frage muss weitergeführt werden.
Zweitens müssen parallel dazu die konkreten Rechtsprobleme in verschiedenen Branchen bzw. verschiedenen Rechtsgebieten analysiert werden. Es stellen sich viele spannende Einzelfragen, neun davon behandeln unsere Autorinnen und Autoren für Sie in der heutigen Schwerpunkt-Ausgabe – go «AlgoLaw»!
Was haben Waffelmachen und Algorithmen gemeinsam? Die Auflösung liefert Dr. Sebastian Höfer in seinem Beitrag. Er erklärt auf anschauliche Art und Weise und aus technischer Sicht, was hinter den Begriffen Algorithmus, maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz steckt.
Algorithmen sind zunehmend in der Lage, anhand bestimmter entscheidungsrelevanter Parameter ein Resultat ausgeben zu können, sog. «automatisierte» oder «algorithmische» Entscheidungen. Prof. Dr. Florent Thouvenin, Dr. Alfred Früh und Damian George befassen sich mit den technischen, ökonomischen und ethischen Bedingungen dieses Phänomens und skizzieren den datenschutzrechtlichen Rahmen.
Romy Daedelow wirft einen Blick auf digitale Ungleichbehandlungen durch Algorithmen und vertieft die Frage, wie die Datenschutz-Grundverordnung damit umgeht. Sie zeigt auf, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von intelligenten Technologien ein Bewusstsein für Fairness und Datengerechtigkeit erfordert und die Datenschutz-Grundverordnung dafür gewisse Instrumente bereithält.
Ebenfalls mit entscheidenden Algorithmen befasst sich Dr. David Rechsteiner, der in seinem Beitrag verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte aufgreift und Vorgaben und Schranken bei automatisierten Verfügungen ableitet.
In der Wirtschaft werden vermehrt datenbasierte Preisalgorithmen eingesetzt, die das Wettbewerbsgeschehen grundlegend verändern. Dr. Oliver Vahrenholt untersucht, welche kartellrechtlichen Herausforderungen diese Veränderung mit sich bringt und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Auch im Gesundheitswesen sind Algorithmen präsent und für die Personalisierte Medizin sind sie geradezu ein zentraler Baustein. Dr. Karin Bosshard examiniert Anreizsysteme für den Einsatz von Algorithmen in der Personalisierten Medizin und trägt damit zur Diskussion bei, wie eine mögliche Strategie im Zusammenhang mit der Förderung der Personalisierten Medizin aussehen kann und soll.
Weltweit setzen immer mehr Arbeitgeber auf Wearables, um die Gesundheit, Sicherheit und Produktivität der Arbeitnehmer sowie die Qualität der Arbeit zu steigern. Birgit Allenspach illustriert, welche datenschutzrechtlichen Fallstricke mit dem Einsatz dieser Geräte am Arbeitsplatz verbunden sind.
Lernfähige Algorithmen können unabhängig von direkten Vorgaben des Programmierers auf unvorhergesehene Situationen reagieren. Dr. Silvio Hänsenberger wirft einen produkthaftpflichtrechtlichen Blick auf lernfähige Algorithmen und umreisst die Haftungsrisiken von Herstellern, die lernfähige Algorithmen in ihren Produkten einsetzen.
Die Distributed Ledger Technology (DLT) entwickelt sich rasant weiter. Prof. Dr. Andreas Furrer, Dr. Andreas Glarner, Thomas Linder und Dr. Luka Müller beschäftigen sich mit dem Zusammenspiel zwischen der technischen und der rechtlichen Ebene und zeigen auf, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die mit einem DLT-Projekt angestrebten Funktionen rechtsrelevante Transaktionen auslösen können.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
Unser Tipp: Leave your technology dinosaur behind and embrace your inner techie.
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Isabelle Wildhaber |
Melinda Lohmann |
In eigener Sache: Die Beiträge dieser Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter erscheinen auch in einer gesammelten Ausgabe als E-Book in der Reihe «Anthologia». Diese kann in Kürze im Weblaw-Shop für CHF 48.– erworben werden.
Abstract
Unser tägliches Leben wird immer stärker durch computergesteuerte Entscheidungen beeinflusst. Dieser Artikel erklärt auf einfache und verständliche Weise die Schlüsseltechnologien, die diesen computergesteuerten Entscheidungen zu Grunde liegen: Algorithmen und maschinelles Lernen. Gegenstand des Artikels sind die Fragen: 1) Was sind Algorithmen und wie funktionieren sie? 2) Wie können Verfahren des maschinellen Lernens, eines Teilgebiets der künstlichen Intelligenz (KI), selbstständig Algorithmen lernen? 3) Was sind die Grenzen des aktuellen Forschungsstandes des maschinellen Lernens?
Abstract
Technologische Fortschritte führen zu einer Zunahme automatisierter, auf Algorithmen beruhender Entscheidungen in fast allen Lebensbereichen. Wie soll das Recht mit solchen automatisierten Entscheidungen umgehen? Die Autoren skizzieren die technischen, ökonomischen und ethischen Bedingungen, unter denen automatisierte Entscheidungen gefällt werden, und die bisherigen datenschutzrechtlichen Regelungsansätze. Auf dieser Grundlage kommen sie in einer vorläufigen Einschätzung zum Schluss, ein Verbot automatisierter Entscheidungen sei nicht sachgerecht, wohl aber der Einsatz spezifischer Normen zur Herstellung von Transparenz.
Abstract
Gegenstand des Beitrags sind digitale Ungleichbehandlungen durch Algorithmen und die Frage, wie die Datenschutz-Grundverordnung damit umgeht. Intelligente Analysetechnologien ermitteln durch Algorithmen Zusammenhänge in Daten, die präzise Aus- und Vorhersagen über menschliche Verhaltensweisen und Fähigkeiten treffen können. Diese Analyseergebnisse können unfair, sogar diskriminierend sein. Mit diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von intelligenten Technologien auch ein Bewusstsein für Fairness und Datengerechtigkeit erfordert und die Datenschutz-Grundverordnung dafür gewisse Instrumente bereithält.
Abstract
Mittlerweile ist es technisch möglich, dass Algorithmen vollständig automatisiert Entscheidungen treffen bzw. Verfügungen erlassen. Solche Verfügungen benötigen jedoch eine spezielle gesetzliche Grundlage. Diese ist so auszugestalten, dass die Verfahrensgarantien eingehalten werden. Dazu muss die rechtsunterworfene Person die Möglichkeit haben, sich zu äussern, und die Verfügung ist durch den Algorithmus zu begründen. Zudem darf eine Verfügung nicht automatisiert erlassen werden, wenn der Behörde in der zu entscheidenden Frage ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zukommt.
Abstract
Die zunehmende Verwendung von datenbasierten Preisalgorithmen in der Wirtschaft verändert das Wettbewerbsgeschehen grundlegend. Dies kann Vorteile mit sich bringen, aus der Sicht des Kartellrechts bestehen aber auch Herausforderungen, da die neue automatisierte Preisfindung unter Umständen implizite Kollusion begünstigen und erleichtern kann – dies auch in Fällen, in denen bisher keine koordinierten Ergebnisse zu erwarten waren. Auf diese teilweise genuin neuen Wettbewerbsbeschränkungen muss das Kartellrecht erst noch eine Antwort finden. Der Autor umreisst verschiedene Fallgruppen und skizziert schliesslich mögliche Lösungsansätze.
Abstract
Mit der fortschreitenden technologischen Entwicklung erfreuen sich Wearables zunehmender Beliebtheit. Weltweit setzen verschiedene Arbeitgeber auf die smarten Geräte, um die Gesundheit, Sicherheit und Produktivität der Arbeitnehmer sowie die Qualität der Arbeit zu steigern. Dafür sammeln die Wearables unablässig Daten der Arbeitnehmer und werten diese mittels Algorithmen aus. Die Autorin untersucht, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben der Arbeitgeber einhalten muss, um Wearables als Arbeitsmittel oder Fitness Tracker im Unternehmen einzusetzen.
Abstract
Lernfähige Algorithmen sind in der Lage, unabhängig von direkten Vorgaben des Programmierers auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren. Das stellt das Produkthaftpflichtrecht vor neue Herausforderungen. Dieser Beitrag legt dar, wie lernfähige Algorithmen produkthaftpflichtrechtlich einzuordnen sind und zeigt auf, wann Hersteller, die lernfähige Algorithmen in ihren Produkten verwenden, für durch diese verursachte Schäden ersatzpflichtig sind.
Abstract
Die (algorithmische) Funktionalität von Distributed Ledger Technology (DLT) entwickelt sich rasant weiter. Ihre wirtschaftliche Bedeutung hängt davon ab, ob über DLT rechtswirksame Transaktionen abgewickelt werden können. Dies bedingt eine präzise Analyse der verwendeten Technologie. Es wird vorgeschlagen, die Synchronisation der Technologie mit den Rechtswirkungen auf drei Ebenen zu untersuchen und dabei jeweils anhand einer objektiven Kategorisierung von Blockchain Funktionalitäten auch den Begriff des «Tokens» zu konkretisieren. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob die angestrebte Rechtswirkung im anwendbaren Recht tatsächlich eintritt.
Abstract
Bei der «Personalisierten Medizin» geht es um die Möglichkeit, Individuen auf Basis spezifischer Auswahlkriterien – sogenannter Biomarker – in Subgruppen einzuteilen, die dann eine subgruppenspezifische und damit effektivere Behandlung oder Prävention erfahren. Algorithmen sind damit ein zentraler Baustein für die Personalisierte Medizin, da sie die für einen Menschen kaum zu bewältigende Komplexität in den Gesundheitsdaten reduzieren und Entscheidungsträger unterstützen, diese Subgruppen festzulegen. Dieses Essay identifiziert institutionelle Stellhebel, mit welchen Anreize für eine Anwendung der Personalisierten Medizin erhöht werden können.
Abstract
BGer - Die Gelder der beruflichen Vorsorge müssen bei einer Scheidung nicht in jedem Fall hälftig geteilt werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung in einem Fall präzisiert, in dem der Ehemann seine Pflichten gegenüber der Familie in schwerwiegender Weise verletzte. (Urteil 5A_443/2018)
Abstract
BGer - Dürfen die Behörden bei der Berechnung eines Stipendiums den Betrag von Amtes wegen reduzieren, weil der Gesuchsteller in einer Beziehung lebt? Nein, findet das Bundesgericht, es muss zuvor erstellt sein, dass die Beziehung stabil ist. (Urteil 2C_201/2018) (as)
Abstract
BGer - Das Bundesgericht ist auf drei Beschwerden von Zivilklägern im Behring-Prozess nicht eingetreten. Die Betroffenen müssen ihre Schadenersatzansprüche damit auf dem Zivilweg einfordern. (Urteile 6B_6/2018, 6B_537/2017, 6B_561/2017)
Abstract
BGer - Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Baslerin abgewiesen, welche die von der Polizei angewendeten Mittel zur Auflösung einer nicht bewilligten Demonstration zum Gegenstand hat. Die Basler Justiz ist auf die Sache nicht eingetreten. (Urteil 6B_837/2018) (as)
Abstract
BGer - Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines heute 25-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestätigt. Der Mann fuhr im September 2016 in Nesselnbach AG ein neunjähriges Mädchen tot. (Urteil 6B_772/2018)
Abstract
BGer - Die Berner Justiz muss im Fall eines Bijouterie-Räubers prüfen, ob er genügend gut verteidigt wurde. Der 74-jährige Italiener wollte das erstinstanzliche Urteil weiterziehen, doch traf die Appellation zu spät ein. (Urteil 6B_826/2018)
Abstract
BGer - Der Lenker, der 2011 in Aigle (VD) ein neunjähriges Mädchen getötet hat, wird ausgewiesen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes, der zu 20 Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, zurückgewiesen. (Urteil 2C_76/2018) (as)
Abstract
BGer - Das Bundesgericht hat die Genfer Volksinitiative «Construisons des logements pour toutes et tous» für ungültig erklärt. Es hält fest, dass der Text zu wenig präzis sei und die Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen wichtigen Punkten in die Irre führen könne. (Urteile 1C_59/2018, 1C_60/2018) (as)
Abstract
BVGer – Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB müssen sicherstellen, dass bei jedem neuen Fernverkehrszug mindestens eine Ein- und Ausstiegsrampe die Neigung von 15 Prozent nicht übersteigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-359/2018)
Abstract
BVGer - Die in der Schweiz blockierten Gelder des auf der Uno-Sanktionsliste aufgeführten Irakers Khalaf Al-Dulimi bleiben eingefroren. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) muss jedoch prüfen, ob der Mann zurecht auf der Sanktionsliste steht und eine Konfiskation zulässig ist. (Urteil B-577/2014)
Abstract
BStGer - Das Bundesstrafgericht hat einen Mitarbeiter der Skyguide wegen einer gefährlichen Annäherung von zwei Flugzeugen im April 2013 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Dies geht aus einem am 22. November 2018 publizierten Urteil hervor. (Urteil SK.2018.1)
Abstract
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird im Bereich der Zollfahndung neu organisiert. Dadurch soll der Schmuggel besser bekämpft werden. Die Sektionen Zollfahndung der einzelnen Zollkreise sowie die Zentralstelle Zollfahndung und die Abteilung Strafsachen und Beschwerden werden zur Hauptabteilung Zollfahndung zusammengefasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die entsprechenden Verordnungsänderungen genehmigt.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 beschlossen, dass die bisherige Klebevignette nicht vollständig ersetzt, sondern auf freiwilliger Basis durch eine elektronische Alternative ergänzt werden soll. Die Akzeptanz für eine rein elektronische Erhebung ist nicht gegeben, so die Erkenntnis des Bundesrates nach der Vernehmlassung im Jahr 2017. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Mitte 2019 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 festgelegt, wie die Bedürfnisse an Datenkommunikation mittels bundeseigenen Datenkommunikationsinfrastrukturen oder mittels Beschaffung von Datentransportdiensten abgedeckt werden sollen. Er hat dazu die Strategie «Netzwerke des Bundes» gutgeheissen und weitere Massnahmen in Auftrag gegeben.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 eine Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Demnach werden ab dem 1. Januar 2019 auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung halten müssen. Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken wird der Bundesrat 2019 entscheiden.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst. Damit werden auch Handelshemmnisse gegenüber der EU vermieden. Zudem führt die Schweiz die neue Generation des digitalen Fahrtschreibers ein. Diese und weitere Neuerungen treten im Laufe des Jahres 2019 in Kraft. Neue Fahrzeuge, die über einen elektronischen Nachweis für eine EU-Genehmigung verfügen, sollen ohne Vorführen beim Strassenverkehrsamt zum Verkehr zugelassen werden können. Die dafür notwendige, auf das EU-Datenformat aufbauende Informatik-Lösung wird seitens ASTRA vorbereitet.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) genehmigt. Die Revision hat zum Ziel, mit einem einfachen, transparenten Gebührenschema die Mehrnutzung von meteorologischen und klimatologischen Daten zu fördern. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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