Bundesgericht lässt acht Beschwerden von Behring-Geprellten zu
BGer – Im Zuge der Affäre Behring hat das Bundesgericht am 12. Dezember 2018 weitere Beschwerden von geprellten Investoren zugelassen. In zwei weiteren Fällen trat es nicht darauf ein. Eine weitere Beschwerde hat das Gericht abgewiesen. (Urteile 6B_64/2018, 6B_75/2018 u. a.)
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