Jusletter

Der Forschungsbegriff des Krankenversicherungsgesetzes

  • Autor/Autorin: Pascal Coullery
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Pascal Coullery, Der Forschungsbegriff des Krankenversicherungsgesetzes, in: Jusletter 11. November 2019
Zunehmend lehnen Krankenversicherer jede Kostenübernahme aus der Grundversicherung ab, sobald eine Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie erbracht wird. Grund ist, dass die Versicherer keine Kostenanteile für Forschung zu finanzieren haben. Der Autor ist im Auftrag der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung SAKK der Frage nachgegangen, ob eine Behandlung dadurch, dass sie im Rahmen einer klinischen Studie erbracht wird, ihren Pflichtleistungscharakter vollumfänglich verliert, d.h. auch für diejenigen Elemente des Behandlungskomplexes, deren Pflichtleistungscharakter gar nicht bestritten ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage: Fragestellung und Vorgehen
  • 2. Grammatikalische Auslegung des Forschungsbegriffs in Art. 49 Abs. 3 KVG
  • 3. Historische Auslegung des Forschungsbegriffs in Art. 49 Abs. 3 KVG
  • 3.1. Subjektiv-historische Auslegung
  • 3.1.1. Art. 49 Abs. 1 KVG in der Totalrevision von 1994
  • 3.1.2. Art. 49 Abs. 3 KVG in der Partialrevision von 2007
  • 3.1.3. Zwischenfazit
  • 3.2. Objektiv-historische Auslegung
  • 4. Systematische Auslegung des Forschungsbegriffs in Art. 49 Abs. 3 KVG
  • 4.1. Innerhalb des Absatzes: Forschung als gemeinwirtschaftliche Leistung
  • 4.2. Innerhalb des Artikels: Forschung als spitalstationäre Leistung
  • 4.3. Innerhalb des Erlasses: Forschung als unspezifische Leistung
  • 5. Geltungszeitliche Auslegung des Forschungsbegriffs in Art. 49 Abs. 3 KVG
  • 6. Teleologische Auslegung des Forschungsbegriffs in Art. 49 Abs. 3 KVG
  • 7. Zusammenspiel der Auslegungselemente und Auslegungsbefund
  • 8. Ergebnisse

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