Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Spitalplanung des Kantons Genf verletzt Bundesrecht
Rechtsgebiete:
Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
Zitiervorschlag: Jurius, Spitalplanung des Kantons Genf verletzt Bundesrecht, in: Jusletter 28. Januar 2019
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hebt den Spitalplanungsbeschluss des Genfer Staatsrats betreffend die La Tour Hôpital Privé SA auf. Dieser sah eine Plafonierung des Globalbudgets und Begrenzungen der Jahresfallzahlen für die zugeteilten Behandlungsarten vor. (Urteil C-5017/2015)
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