Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Erneut dürfen wir eine Schwerpunktausgabe des Jusletters vorlegen, die eine weite Spanne von Beiträgen zum Gesundheitsrecht umfasst.
 
Julian Mausbach nimmt eine Kernfrage des Humanforschungsrechts auf, nämlich die Einwilligung der Personen, die in die Forschung einbezogen sind. Er diskutiert das Konzept der «dynamischen Einwilligung» und zeigt auf, wo dieses den medizinrechtlichen Grundvoraussetzungen besser gerecht wird als ein «general consent». Er verschweigt dabei aber auch nicht, wo die rechtlichen Probleme des Konzepts liegen.
 
Der Teufel sitzt auch im Gesundheitsrecht im Detail; vor allem dann, wenn das Parlament noch an Vorlagen feilt und damit unbeabsichtigt Unklarheiten schafft. Virgilia Rumetsch und Tomas Poledna beschäftigen sich mit so einer Unstimmigkeit, namentlich der Berufszulassung von Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischem Diplom. Sie schlagen eine pragmatische Lösung für das praktische Problem vor, wie mit diesen Diplomen im Hinblick auf die Vorgaben der bilateralen Verträge umgegangen werden soll.
 
Ebenfalls im weiteren Zusammenhang mit der Berufsqualifikation steht der Beitrag von Marco Weiss. Er erläutert, unter welchen Voraussetzungen nach der geltenden Praxis Neuropsychologen im Sozialversicherungsverfahren der Invalidenversicherung als Gutachter herangezogen werden können.
 
Céline Suter zeigt in ihrem Beitrag Schwächen der Patientenverfügung auf und erörtert zwei Ansätze, mit denen diese Schwächen kompensiert werden könnten: einerseits das viel diskutierte Konzept des «Advance Care Planning», andererseits die Vertreterverfügung.
 
Last but not least analysieren Kerstin Noëlle Vokinger, Tanja Krones, Thomas Rosemann und Peter Steiger, wie die Deaktivierung implantierter Medizinprodukte rechtlich, medizinisch und ethisch zu würdigen ist – vor allem in jenen Fällen, in denen diese Medizinprodukte, wie etwa Herzschrittmacher, eine zentrale Vitalfunktion unterstützen.
 
Auch im Namen des Institut de droit de la santé (IDS) der Universität Neuenburg und meiner Kollegen und Redaktionsmitglieder wünsche ich Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
 
Prof. Dr. Thomas Gächter
Universität Zürich
Redaktor Jusletter
 

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