Liebe Leserinnen und Leser
Erneut dürfen wir eine Schwerpunktausgabe des Jusletters vorlegen, die eine weite Spanne von Beiträgen zum Gesundheitsrecht umfasst.
Julian Mausbach nimmt eine Kernfrage des Humanforschungsrechts auf, nämlich die Einwilligung der Personen, die in die Forschung einbezogen sind. Er diskutiert das Konzept der «dynamischen Einwilligung» und zeigt auf, wo dieses den medizinrechtlichen Grundvoraussetzungen besser gerecht wird als ein «general consent». Er verschweigt dabei aber auch nicht, wo die rechtlichen Probleme des Konzepts liegen.
Der Teufel sitzt auch im Gesundheitsrecht im Detail; vor allem dann, wenn das Parlament noch an Vorlagen feilt und damit unbeabsichtigt Unklarheiten schafft. Virgilia Rumetsch und Tomas Poledna beschäftigen sich mit so einer Unstimmigkeit, namentlich der Berufszulassung von Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischem Diplom. Sie schlagen eine pragmatische Lösung für das praktische Problem vor, wie mit diesen Diplomen im Hinblick auf die Vorgaben der bilateralen Verträge umgegangen werden soll.
Ebenfalls im weiteren Zusammenhang mit der Berufsqualifikation steht der Beitrag von Marco Weiss. Er erläutert, unter welchen Voraussetzungen nach der geltenden Praxis Neuropsychologen im Sozialversicherungsverfahren der Invalidenversicherung als Gutachter herangezogen werden können.
Céline Suter zeigt in ihrem Beitrag Schwächen der Patientenverfügung auf und erörtert zwei Ansätze, mit denen diese Schwächen kompensiert werden könnten: einerseits das viel diskutierte Konzept des «Advance Care Planning», andererseits die Vertreterverfügung.
Last but not least analysieren Kerstin Noëlle Vokinger, Tanja Krones, Thomas Rosemann und Peter Steiger, wie die Deaktivierung implantierter Medizinprodukte rechtlich, medizinisch und ethisch zu würdigen ist – vor allem in jenen Fällen, in denen diese Medizinprodukte, wie etwa Herzschrittmacher, eine zentrale Vitalfunktion unterstützen.
Auch im Namen des Institut de droit de la santé (IDS) der Universität Neuenburg und meiner Kollegen und Redaktionsmitglieder wünsche ich Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Prof. Dr. Thomas Gächter
Universität Zürich
Redaktor Jusletter
Abstract
Medizinische Forschung mit Daten erlebt eine Blütezeit. Sie ist als Weiterverwendung von Daten über eine Generaleinwilligung möglich. Dies ist problematisch, da es eine Einwilligung ins Ungewisse gestattet. Eine dynamische Einwilligung kann hier über weitergehende Information und Kommunikation Ungewissheit abbauen. Auch bei der Datenerhebung und der Forschung mit biologischem Material sowie im Rahmen von klinischen Versuchen könnte eine Dynamisierung vorteilhaft sein. Der Beitrag analysiert, ob dies mit dem aktuellen Humanforschungsrechts vereinbar ist und inwieweit dies neue Regelungen erfordert.
Abstract
Mit der auf Anfang 2018 in Kraft getretenen Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) wird neu (auch) für die Ausübung des Apothekerberufes in eigener fachlicher Verantwortung das Vorliegen eines schweizerischen oder eines anerkannten ausländischen Weiterbildungsausweises verlangt. Dies führt zu einer verdeckten Kollision der neuen Regelung des MedBG mit den staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz, namentlich bei angestellten Apothekerinnen und Apothekern mit Zeugnis über die deutsche Staatliche Pharmazeutische Prüfung (aber ohne Weiterbildungsausweis). Der Beitrag untersucht diese Konstellation und zeigt auf, wie die Kollision zu lösen ist.
Abstract
Die Anforderungen an den neuropsychologischen Gutachter sind in den letzten beiden Jahren vermehrt in den Fokus von Rechtsprechung und Behörden gekommen. Der Beitrag geht insbesondere der Frage nach, welche konkreten Anforderungen Rechtsprechung und Verwaltung an den Neuropsychologen stellen, sodass dieser Gutachten im Sozialversicherungsverfahren der Invalidenversicherung anfertigen kann. Insbesondere wird geprüft, ob eine neuropsychologische Begutachtung auch unter der Supervision eines Neurologen durchgeführt werden könnte.
Abstract
Das Ziel dieses Beitrages ist es, die in der Praxis festgestellten Schwächen der Patientenverfügung aufzuzeigen und aufbauend darauf zwei neue Ansätze vorzustellen, die in der heutigen medizinischen Praxis bereits eine Rolle spielen: Einerseits das Advance Care Planning, ein umfassender gesundheitlicher Vorausplanungsprozess, und andererseits die Vertreterverfügung. Die Autorin zeigt deren Bedeutungen für das Selbstbestimmungsrecht auf und untersucht, inwiefern es einer gesetzlichen Aufnahme dieser neuen Entwicklungen bedarf.
Abstract
Die Bedeutung implantierter Medizinprodukte nimmt stetig zu. In Deutschland vertritt eine Mindermeinung die Ansicht, dass implantierte Medizinprodukte (z.B. Herzschrittmacher) im Gegensatz zu externen Medizinprodukten (etwa Beatmungsmaschine) einem Organersatz gleichkommen und eine Deaktivierung einer unerlaubten Organentnahme entsprechen könne. In der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und Schweizer Lehre fehlte bisher eine vertiefte Auseinandersetzung. Die Autoren analysieren aus rechtlicher, medizinischer und ethischer Sicht, unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz implantierte Medizinprodukte am Lebensende deaktiviert werden dürfen.
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 7. Juli 2018 bis zum 15. Dezember 2018.
Abstract
EGMR – In seinem Kammerurteil vom 22. Januar 2019 in der Angelegenheit Rivera Vazquez und Calleja Delsordo c. Schweiz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden: Verletzung von Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren). Es geht um die behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren vor Bundesgericht. (Urteil 65048/13) (as)
Abstract
BGer – Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung zu stark gesenkt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde von mehreren Personen gut und hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf. Nun muss der Kanton Geld zurückzahlen. (Urteil 8C_228/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen den Tschetschenen Bulat Tschagajew im Zusammenhang mit dem Konkurs des FC Neuchâtel Xamax aufgehoben. Die kantonale Instanz muss genauere Zahlen und Begründungen zur Verschuldung des Fussballclubs liefern. (Urteil 6B_1269/2017)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen mutmasslichen Kokainhändler aufgehoben, weil bei der Abschrift und Übersetzung von einigen abgehörten Gesprächen die Protokollierungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Das Obergericht Zürich verurteilte den heute 57-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. (Urteil 6B_403/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Bau eines Gebäudes in Crans-Montana (VS) abgewiesen. Die Vereinigung Helvetia Nostra wehrte sich gegen die Baubewilligung, die auf Grundlage des Hauptwohnsitzes erteilt wurde. (Urteil 1C_73/2018) (as)
Abstract
BGer – Eine nicht-entkernte Olive in einem Salat ist kein aussergewöhnliches Ereignis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der sich einen Zahn zerbrochen hat und von seiner Versicherung Erstattung der Zahnarztkosten verlangte. (Urteil 8C_191/2018) (as)
Abstract
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung zurecht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Betreiber von Fastfood-Lokalen hatte Anzeige gegen zwei Journalisten eingereicht. (Urteil 6B_335/2018)
Abstract
BGer – Weitere Niederlage für den Kunstsammler und Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach: Das Bundesgericht hat gleich eine ganze Reihe seiner Beschwerden abgelehnt. Darin forderte der Milliardär zusammengefasst, dass das Zürcher Betreibungsamt Wertpapiere in der Höhe von CHF 200 Millionen freigeben solle. (Urteile 5A_141/2018, 5A_142/2018, 5A_143/2018 etc.)
Abstract
BGer – Die Privatbank HSBC in Genf muss einem ehemaligen Kadermitarbeiter keinen Bonus zahlen, nachdem dieser wegen einer Geldwäscherei-Affäre im November 2012 entlassen wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Ex-Bankers abgewiesen. (Urteile 4A_513/2017, 4A-519/2017)
Abstract
BVGer – Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau gemäss den rechtlichen Vorgaben beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde von 15 Privatpersonen ab. (Urteil A-1969/2017)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hebt den Spitalplanungsbeschluss des Genfer Staatsrats betreffend die La Tour Hôpital Privé SA auf. Dieser sah eine Plafonierung des Globalbudgets und Begrenzungen der Jahresfallzahlen für die zugeteilten Behandlungsarten vor. (Urteil C-5017/2015)
Abstract
BVGer – Bedeutet die Umnutzung eines Pannenstreifens zur Fahrbahn eine wesentliche Erweiterung oder Betriebsänderung der betreffenden Nationalstrasse? Das Bundesverwaltungsgericht weist diese Frage zur Neubeurteilung an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zurück. (Urteil A-1773/2018)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat der Mobilfunkanbieterin Lycamobile eine Sanktion von CHF 320’000 auferlegt. Das Unternehmen stellte seinen Kunden für Verbindungen mit Sondernummern wie 0800 zu hohe Beträge in Rechnung. (Urteil A-6830/2017)
Abstract
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Ex-UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe gefordert, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. (Urteil SK.2016.34)
Abstract
Bundespräsident Ueli Maurer hat mit dem britischen Schatzkanzler Philip Hammond am 25. Januar 2019 in Davos ein Abkommen betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung und mit der britischen Botschafterin Jane Owen ein Strassenverkehrsabkommen unterzeichnet. Damit ist eine lückenlose Weiterführung der heutigen Regelungen in diesen Bereichen auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) sichergestellt. Die Abkommen werden – je nach Austrittsszenario – Ende März 2019 oder nach Ablauf einer Übergangsperiode in Kraft treten.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Januar 2019. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
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