Noyau d'olive et dent cassée : pas d'indemnité
BGer – Eine nicht-entkernte Olive in einem Salat ist kein aussergewöhnliches Ereignis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der sich einen Zahn zerbrochen hat und von seiner Versicherung Erstattung der Zahnarztkosten verlangte. (Urteil 8C_191/2018) (as)
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