Kanton Luzern muss bei Prämienverbilligung über die Bücher
BGer – Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung zu stark gesenkt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde von mehreren Personen gut und hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf. Nun muss der Kanton Geld zurückzahlen. (Urteil 8C_228/2018)
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