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Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Fürstentum Liechtenstein feiert im Jahr 2019 sein 300-jähriges Bestehen. Ausserdem kann es auf 40 Jahre Mitgliedschaft im Europarat zurückblicken. Passend zu diesem Jubiläum analysiert Patricia M. Schiess Rütimann das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht und zeigt auf, dass die EMRK in Liechtenstein auch heute im Verfassungsrang steht. Anders als die Schweiz kennt Liechtenstein seit 1921 ein institutionell eigenständiges Verfassungsgericht, den Staatsgerichtshof, und nimmt eine inhaltliche Vorprüfung von Volksinitiativen vor.

Der Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen mit der EU liegt auf dem Tisch. Der Bundesrat sagt zum Verhandlungsergebnis weder Ja noch Nein, sondern schickt dieses in eine innenpolitische Konsultation bis April 2019. Michael Ambühl und Daniela Scherer formulieren im Hinblick auf ein mehrheitsfähiges Verhandlungsresultat konkrete Präzisierungsvorschläge: Ausnahmen von der Rechtsübernahmepflicht in vitalen Bereichen, Vereinfachung des Streitbeilegungsprozesses, Relativierung der Guillotine-Klausel.

Maradonas Hand Gottes oder Thierry Henrys «hand of frog» waren wohl klare Fälle: Ein Handspiel im Fussball liegt vor, «wenn ein Spieler oder eine Spielerin den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt.». Der Begriff der Absicht stellt eine besondere Form des Vorsatzes im Strafrecht dar. Als Strafrichter kennt sich Tom Frischknecht mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit aus. In seinem Essay geht er der Frage nach, ob die strafrechtliche Zurechnungslehre zur Klärung beitragen kann, wann im Fussball ein Handspiel zu pfeifen ist.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
 
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

 

Wissenschaftliche Beiträge
Patricia M. Schiess-Rütimann
Patricia M. Schiess-Rütimann
Abstract

Liechtenstein schuf 1921 den Staatsgerichtshof (StGH) als Verfassungsgericht. Er prüft Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit. Seit der Verfassungsrevision von 2003 obliegt ihm auch die Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Staatsverträgen. Diese neue Kompetenz des StGH änderte das Verhältnis vom Völker- zum Landesrecht. Bis 2003 gingen nämlich der StGH und die Literatur davon aus, dass das EWR-Recht über der Verfassung steht und der EMRK Verfassungsrang zukommt. Die Autorin analysiert das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht und kann aufzeigen, dass die EMRK in Liechtenstein auch heute im Verfassungsrang steht.

Beiträge
Michael Ambühl
Michael Ambühl
Daniela S. Scherer
Abstract

Ein institutionelles Abkommen ist aus Sicht der EU nötig – und aus Schweizer Sicht sogar wünschbar, falls die aufgrund der dynamischen Rechtsübernahme notwendigen abfedernden Massnahmen von der Innenpolitik als hinreichend wahrgenommen werden. Im vorliegenden Text werden im Hinblick auf ein entsprechendes Verhandlungsresultat konkrete Präzisierungsvorschläge formuliert: Ausnahmen von der Rechtsübernahmepflicht in vitalen Bereichen, Vereinfachung des Streitbeilegungsprozesses, Relativierung der Guillotine-Klausel.

Essay
Abstract

Gemäss den Spielregeln im Fussball liegt ein Handspiel vor, «wenn ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt.» Ob eine Berührung zwischen Arm/Hand und Ball stattgefunden hat oder nicht, kann in Zeiten des Videobeweises ohne Weiteres festgestellt werden. Was bedeutet es jedoch, dass die Berührung absichtlich sein muss? Der Begriff der Absicht ist dem Strafrecht bekannt. Der Autor zeigt auf, wie die strafrechtliche Zurechnungslehre zur Klärung beitragen kann, wann im Fussball von den Schiedsrichtern ein Handspiel zu pfeifen ist.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Diözese Chur der Römischkatholischen Kirche im Zusammenhang mit dem Beschluss der Katholischen Landeskirche Graubünden ab, mit dem diese 2012 dem Verein «adebar, Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden» einen Beitrag von CHF 15’000 gewährt hat. Die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Kirche oder das Landeskirchenrecht sind nicht verletzt. (Urteile 2C_955/2016, 2C_190/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat einen Antrag von Umweltorganisationen und Privaten auf aufschiebende Wirkung für die Beschwerde gegen den Windpark in Sainte-Croix VD abgewiesen. Geplant sind sechs Windräder. (Urteile 1C_657/2018 und 1C_658/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Der Fall des Neuenburger Polizisten, der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt wurde, ist nicht abgeschlossen. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben und das Kantonsgericht muss erneut ein Urteil fällen. (Urteil 6B_1276/2018) (dr)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die zweite Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme für einen Mann bestätigt, der als 19-Jähriger seine Ex-Freundin ermordet hatte und eine spätere Partnerin bedrohte. (Urteil 6B_930/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Mit der Bestellung und Einfuhr eines Klappmessers hat ein Berner gegen das Waffengesetz verstossen. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestätigt. (Urteil 6B_660/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Für den brutalen Mord an seiner Frau in Gipf-Oberfrick AG erhält der Täter definitiv eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil 6B_943/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Für einen ungültigen französischen Führerausweis gibt es keinen gültigen schweizerischen Führerausweis. Diese Erfahrung musste ein in die Schweiz umgezogener Franzose machen. Auch sein Gang vor Bundesgericht brachte ihm nichts. (Urteil 1C_526/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Polizisten abgewiesen, der 2015 bei einer Verfolgungsfahrt innerorts mit 92 km/h unterwegs war. Der Polizist versuchte, Flüchtende einzuholen, die einen Bankomaten in die Luft gesprengt hatten. (Urteil 6B_116/2018)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein zweijähriges Berufsverbot für einen ehemaligen Kaderangestellten der Falcon Private Bank aufgehoben. Verfügt hatte es die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Das Verbot steht im Zusammenhang mit dem Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. (Urteil B-488/2016)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Um ihren Auftrag jederzeit erfüllen zu können, muss die Armee ihre Informatiksysteme vor Cyberangriffen schützen. Damit sie über die notwendigen Instrumente zum Eigenschutz verfügt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 mit einer neuen Verordnung die Organisation und die Zuständigkeiten für die Wahrung der militärischen Sicherheit im Cyberraum geregelt. Die Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft. Sie präzisiert die gesetzlichen Vorgaben, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee geschaffen wurden.

Jurius
Abstract

Höhere Anforderungen an die Professionalität der Anbieter und mehr Sicherheit für die Teilnehmenden: Das sind die Kernziele, die der Bundesrat mit der revidierten Verordnung zu Risikoaktivitäten verfolgt und die auch in der Vernehmlassung unterstützt wurden. In seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 hat der Bundesrat die neuen Regeln auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Die neuen Datenschutzbestimmungen für die Bearbeitung von Personendaten im Bereich der Schengener Zusammenarbeit in Strafsachen gelten ab dem 1. März 2019. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 entschieden. Damit erfüllt er die Verpflichtungen der Schweiz bei der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und ermöglicht auch weiterhin eine effiziente Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2019 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.