Klappmesser eingeführt: Bedingte Geldstrafe für einen Berner
BGer – Mit der Bestellung und Einfuhr eines Klappmessers hat ein Berner gegen das Waffengesetz verstossen. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestätigt. (Urteil 6B_660/2018)
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