Liebe Leserinnen und Leser
Regina Aebi-Müller stellt die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Familienrecht zwischen dem 1. September 2017 und Ende Dezember 2018 vor. Ziel ist es, einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Das Bundesgericht hatte immer wieder Gelegenheit, sich einlässlich mit vielfältigen familienrechtlich relevanten Lebenssachverhalten zu befassen. (zuletzt: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 2. Oktober 2017)
Sowohl das StGB als auch die StPO bieten präzise Lösungen, um dem Geschädigten das Vermögen zurückzugeben, das ihm durch die Begehung einer Straftat entzogen wurde. Miriam Mazou zeigt diese Lösungen auf und befasst sich insbesondere mit der Frage, unter welchen Bedingungen beschlagnahmte Vermögenswerte an den Geschädigten zurückgegeben werden und unter welchen Voraussetzungen die Geldstrafe oder Busse zugunsten des Geschädigten verwendet werden darf.
Am 1. Januar 2019 ist das neue Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) in Kraft getreten. Der Beitrag von Andreas Glarner, Alexandra Körner und Carlo Schmid nimmt eine erste Auslegeordnung des neuen Glücksspielgesetzes im Hinblick auf neue Phänomene wie Lootboxen und Skin-Gambling vor, die aufgrund ihres allfälligen Glücksspielcharakters zunehmend in den Fokus von Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt gerückt sind.
Die zwei Beiträge von Urs Thalmann, Geschäftsführer des Schweizer Verbands von Journalistinnen und Journalisten «impressum» und Mitglied der eidgenössischen Medienkommission EMEK,
- Urs Thalmann, Medienförderung ist Pflicht, in: Jusletter 25. Juni 2018
- Urs Thalmann, Die parallele Kompetenz zur Medienförderung von Bund und Kantonen, in: Jusletter 2. Juli 2018
liegen nun in der französischen Übersetzung vor, lektoriert von Alt-Ständerat Dr. iur. RA Luc Recordon. Sie behandeln die Medienförderung insbesondere mit Blick auf die neue Gesetzgebung zu elektronischen Medien.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter