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Beiträge

Advance Care Planning und Vertreterverfügungen

Die gesundheitliche Vorausplanung bei urteilsunfähigen Personen

Céline Suter
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht

Zitiervorschlag: Céline Suter, Advance Care Planning und Vertreterverfügungen, in: Jusletter 28. Januar 2019

Das Ziel dieses Beitrages ist es, die in der Praxis festgestellten Schwächen der Patientenverfügung aufzuzeigen und aufbauend darauf zwei neue Ansätze vorzustellen, die in der heutigen medizinischen Praxis bereits eine Rolle spielen: Einerseits das Advance Care Planning, ein umfassender gesundheitlicher Vorausplanungsprozess, und andererseits die Vertreterverfügung. Die Autorin zeigt deren Bedeutungen für das Selbstbestimmungsrecht auf und untersucht, inwiefern es einer gesetzlichen Aufnahme dieser neuen Entwicklungen bedarf.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Die Patientenverfügung als Instrument zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts
    • 1. Zweck der Patientenverfügung
    • 2. Kritische Würdigung
  • II. Advance Care Planning (ACP)
    • 1. Übersicht
      • 1.1. Was versteht man unter «Advance Care Planning»?
      • 1.2. Zentrale Elemente des ACP
        • 1.2.1. Aufgeklärte und partnerschaftliche Entscheidungsfindung im prozeduralen Verfahren
        • 1.2.2. Koordinierte, systematische und regionale Implementierung
    • 2. Erfahrungen mit ACP in der Schweiz
    • 3. Gesetzlicher Regelungsbedarf
      • 3.1. Ausgangslage
      • 3.2. Gesetzliche Regelung des ACP
  • III. Vertreterverfügungen
    • 1. Übersicht
      • 1.1. Was sind Vertreterverfügungen?
      • 1.2. Anwendungsbereich der Vertreterverfügung
    • 2. Rechtliche Einordnung: Zulässigkeit unter geltendem Recht?
      • 2.1. Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts nach Art. 32 ff. OR und somit direkter Ausfluss der Vertretungsbefugnis
      • 2.2. Teil eines ärztlichen Behandlungsplans
      • 2.3. Gesetzliche Anforderungen an den Vertreterentscheid
    • 3. Argumente für und gegen Vertreterverfügungen
      • 3.1. Verzicht auf ärztliche Aufklärung und Abweichen vom mutmasslichen Willen
      • 3.2. Verbesserte Durchsetzung des mutmasslichen Willens
    • 4. Gesetzlicher Regelungsbedarf
      • 4.1. Ausgangslage
      • 4.2. Gesetzlich zu regelnde Aspekte
        • 4.2.1. Hinderungsgründe für die Errichtung einer Vertreterverfügung
          • 4.2.1.1. Urteilsfähigkeit
          • 4.2.1.2. Vorliegen einer gültigen, hinreichend konkreten Patientenverfügung
        • 4.2.2. Gesetzliche Beschränkung der Anordnungskompetenz
        • 4.2.3. Gesetzliche Beschränkung der Verbindlichkeit der Vertreterverfügung
        • 4.2.4. Widerrufsmöglichkeit
        • 4.2.5. Entscheidungskriterien
        • 4.2.6. Ärztliche Aufklärungspflicht
        • 4.2.7. Partizipationsrecht
        • 4.2.8. Aktualisierungspflicht
  • IV. Zusammenfassung
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