Beschuldigter im Tötungsdelikt von Frutigen BE bleibt in Haft
BGer – Die Untersuchungshaft für den Beschuldigten im Tötungsdelikt von Frutigen BE ist um weitere sechs Monate verlängert worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 1B_6/2019)
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