Aus dem Bundesgericht
1MDB-Skandal: Falcon muss Gewinn von 2,5 Millionen abgeben
Rechtsgebiete:
Aufsichtsrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: Jurius, 1MDB-Skandal: Falcon muss Gewinn von 2,5 Millionen abgeben, in: Jusletter 15. April 2019
BGer – Die Falcon Private Bank in Zürich muss den im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB unrechtmässig erzielten Gewinn von CHF 2,5 Millionen an die FINMA abgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_422/2018)
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