Radikalisierte Französin zu Recht aus der Schweiz ausgewiesen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer jungen Französin abgewiesen, die im Frühling 2017 aus der Schweiz ausgewiesen wurde, weil sie sich radikalisiert hatte. Die Informationen des Fedpol reichten laut Gericht aus für den Entscheid. (Urteil F-1954/2017)
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