Der vorgeschobene Eigenbedarf im Spannungsfeld zwischen Rechtskraft und Gerechtigkeit
Setzt das Bundesgericht für Vermieter Anreize zu flächendeckendem «Prozessbetrug»?
Was kann eine Mieterin tun, wenn in einem rechtskräftig abgeschlossenen Mietprozess der vom Vermieter als Kündigungsgrund geltend gemachte Eigenbedarf vom Gericht als zutreffend angenommen wurde, sich im Nachhinein aber herausstellt, dass der Eigenbedarf bloss vorgeschoben war? Im Urteil 4A_563/2017 vom 19. Februar 2019 (zur Publikation bestimmt) hat sich das Bundesgericht zu diesem Problem geäussert. Der Entscheid wirft verschiedene heikle Fragen auf.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Bedeutung des Eigenbedarfs als Kündigungsgrund bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
- II. Im Nachhinein sieht (vielleicht) alles anders aus…
- III. Die Rechtsprechung
- 1. Der Zürcher Fall
- 2. Die Urteile der Zürcher Gerichte
- 3. Das Urteil des Bundesgerichts
- IV. Würdigung
- 1. Das Problem der «echten Noven»
- 2. Der Revisionsgrund der strafbaren Handlung als Ausweg?
- 3. Worauf würde eine allfällige Revision des früheren Urteils hinauslaufen?
- 4. Zurück zur Frage der Identität des Streitgegenstandes
- 5. Fazit
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